(BC) Laupheim - Im Kreisverkehr nicht aufgepasst / Hoher Sachschaden entstand am Sonntag bei einem Unfall bei Laupheim.
(ots) - Kurz nach 18 Uhr fuhr ein 25-Jähriger in der Biberacher Straße in
Richtung Baustetten. Er fuhr in den Kreisverkehr bei der Auffahrt B30
Laupheim-Süd. Im Kreisverkehr fuhr bereits ein 47-Jähriger mit seinem Volvo. Den
übersah der Fahrer des Honda. Die Autos stießen zusammen. Durch den Aufprall kam
der Honda nach rechts von der Fahrbahn ab und kam im Grünstreifen zum Stehen.
Verletzte gab es nicht. Der Honda war nicht mehr fahrbereit und musste
abgeschleppt werden. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 10.000 Euro.
Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der
falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im
entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der
bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige
Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu
beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er
warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den
Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine
aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder
Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das
Verkehrsgeschehen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren
auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de
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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111
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Datum: 27.01.2020 - 08:28 Uhr
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