45 Auffälligkeiten bei Mindestlohnprüfungen im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach
(ots) - Rund einhundert Unternehmen hatten Beamtinnen
und Beamte des Hauptzollamts Lörrach am 21. Januar im gesamten
Zuständigkeitsbereich - den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald,
Emmendingen, dem Stadtkreis Freiburg und dem Ortenaukreis - hinsichtlich der
Einhaltung des Mindestlohns unter die Lupe genommen. Dazu wurden 240
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die fast ausschließlich in
Einzelhandelsgeschäften, wie z.B. Backshops, Metzgereien, Kiosken, aber auch in
Fitnessstudios und Spielhallen angestellt sind, zu ihren
Beschäftigungsverhältnissen befragt. In 45 Fällen stellten die 67 bei dieser
Prüfung eingesetzten Zöllnerinnen und Zöllner Unstimmigkeiten oder mögliche
Verstöße auch gegen andere gesetzliche Bestimmungen fest, die eine Nachprüfung
nach sich ziehen werden: "In neun Fällen ergaben sich Hinweise darauf, dass der
Mindestlohn unterschritten sein könnte, für zwanzig Arbeitnehmer konnten wir die
Meldung an die Sozialkassen nicht nachvollziehen und sechs ausländische
Beschäftigte konnten keine Arbeitserlaubnis vorweisen", so Wolfgang Oßwald vom
Hauptzollamtsstandort in Freiburg, der den Einsatz im ganzen Bezirk leitete.
Außerdem müssen drei weitere befragte Personen noch den Nachweis erbringen, dass
sie neben Lohnzahlungen nicht auch Sozialhilfen in Anspruch nehmen, die Ihnen
nicht zusteht und in sieben Fällen scheinen die betreffenden Arbeitgeber die
Arbeitsaufnahme von Beschäftigten nicht rechtzeitig den zuständigen Stellen
gemeldet zu haben.
Die Schwerpunktprüfung war an diesem Tag bei allen 41 Hauptzollämtern bundesweit
angesetzt. Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar dieses Jahres von
9,19 Euro auf 9,35 Euro erhöht.
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Datum: 27.01.2020 - 09:24 Uhr
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