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Mindestlohnkontrolle des Zolls

ID: 2291598

(ots) - Am 21. Januar 2020 kontrollierte der Zoll bundesweit die
Einhaltung des Mindestlohns.

Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich im Saarland und im südlichen
Rheinland-Pfalz mit 75 Zöllnerinnen und Zöllnern an der Aktion.

Im Laufe des vergangenen Dienstags wurden knapp 240 Arbeitnehmer zu ihren
Beschäftigungsverhältnissen befragt und 70 Geschäftsunterlagenprüfungen bei
Arbeitgebern durchgeführt.

In insgesamt 83 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen notwendig. Unter
anderem ergaben sich erste Anhaltspunkte für Mindestlohnverstöße,
Beitragsvorenthaltungen (§ 266 a StGB), illegale Beschäftigung von Ausländern
und Leistungsmissbrauch.

Im besonderen Fokus standen Branchen, die besonders anfällig für Verstöße gegen
das Mindestlohngesetz sind. Dabei wurden die Branchen der besonders
risikobehafteten Wirtschaftsbereiche mit Kundenkontakt genauer unter die Lupe
genommen. Darunter fallen beispielsweise Betriebe, wie das Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und Cafés, Friseur- und
Kosmetiksalons insbesondere Nagelstudios, Wach- und Sicherheitsgewerbe,
Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios sowie Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie
Autohandel, Werkstätten oder Waschanlagen.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01. Januar 2020 9,35 Euro/Stunde.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecher
Dominik Brach
Telefon: 0681-8308-1840
E-Mail: presse.hza-saarbruecken(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121260/4503037
OTS: Hauptzollamt Saarbrücken

Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 27.01.2020 - 09:38 Uhr
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