Hauptzollamt Aachen kontrolliert Einhaltung des Mindestlohns Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung
(ots) - Im Rahmen einer Schwerpunktprüfung kontrollierte der Zoll in der
vergangenen Woche bundesweit die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der
seit dem 1. Januar 2020 9,35 EUR pro Stunde beträgt.
34 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes
Aachen waren im Stadtgebiet Aachen, der StädteRegion und den Kreisen Heinsberg,
Düren und Euskirchen im Einsatz. Schwerpunktmäßig prüften sie, ob die
Arbeitgeber den nach dem Mindestlohngesetz vorgeschriebenen Mindestlohn zahlten
und ihre Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet hatten.
Sie kontrollierten mehr als 70 Firmen in Einzelhandel, Gastronomie, Bäckereien,
Sonnenstudios und Friseursalons und befragten dort 130 Arbeitnehmer. "Das
derzeitige Fazit der Prüfungen - in 15 Fällen gibt es Anhaltspunkte für
Verstöße, darunter Unterschreitung des Mindestlohns, Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, Leistungsmissbrauchs und illegale
Ausländerbeschäftigung" so Elke Willsch, Pressesprecherin des Hauptzollamts
Aachen. "Es schließen sich nun weitergehende Ermittlungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit an, nach deren Abschluss feststehen wird, ob die befragten
Arbeitnehmer zutreffende Angaben gemacht haben und sie von ihren Arbeitgebern
ordnungsgemäß angemeldet worden sind."
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Aachen
Pressesprecherin
Elke Willsch
Telefon: 0241-94325-1630
E-Mail: presse.hza-aachen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 27.01.2020 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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