Verkehrskontrolle mit E-Scooter
(ots) - Im Rahmen einer Verkehrskontrolle kann an dem
E-Scooter eines 35-jährigen Frankenthalers festgestellt werden, dass bei diesem
kein Versicherungsschutz besteht. Nach Belehrung gibt der Mann an, dass man ihm
in dem Elektromarkt gesagt habe, dass er kein Versicherungsschutz benötige.
Folglich führt er außer dem Kassenzettel keine Dokumente mit sich. Der Mann wird
darauf hingewiesen, dass der E-Scooter bis zur ordnungsgemäßen Zulassung nur
noch geschoben werden darf.
Welche Voraussetzungen muss der E-Scooter erfüllen, um im öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen zu sein ? 1. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von
nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h. 2. Zwei voneinander
unabhängige Bremsen. 3. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt
sein und sind analog zum Fahrrad geregelt (§ 67 StVZO), Fahrtrichtungsanzeiger
sind erlaubt. 4. Mindestens eine helltönende Glocke oder ein anderes genehmigtes
Schallzeichen (z.B. Hupe). 5. Allgemeine Betriebserlaubnis oder
Einzelbetriebserlaubnis ist erforderlich. Ebenso ein gültiges
Versicherungskennzeichen hinten (in Form einer geklebten Plakette)
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal (Pfalz)
Laura Schwarz
Telefon: 06233 313-0
E-Mail: pifrankenthal.presse(at)polizei.rlp.de
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Datum: 27.01.2020 - 11:23 Uhr
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