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Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung Hauptzollamt Augsburg deckt Verstöße auf

ID: 2291979

(ots) - Im Rahmen einer bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung in
zahlreichen Branchen und Betrieben kontrollierten über hundert Beamte des
Hauptzollamts Augsburg erstmalig in der neuen blauen Dienstkleidung 150 Objekte
und befragten dabei 314 Personen.

In 59 Fällen wird die weitere Prüfung ergeben, ob tatsächlich der allgemeine
gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro pro Arbeitsstunde, der seit
01.01.2020 gilt, gezahlt worden ist. Die branchenspezifischen Mindestlöhne sind
deutlich höher. Drei Personen, die sich illegal in Deutschland aufgehalten
haben, wurden den Ausländerbehörden bzw. der Polizei übergeben.

Bei der Überprüfung eines Nagelstudios im Raum Ostallgäu wurde ein
vietnamesischer Staatsangehöriger mit einem nationalen Aufenthaltstitel für die
tschechische Republik, der ihn nicht zur Arbeit in Deutschland berechtigt,
angetroffen. Bei der Kontrolle gab er vor, seine Arbeitgeberin nicht zu kennen.
Diese bestätigte seine Aussage. Da er von den Beamten der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit beim Arbeiten in dem Nagelstudio beobachtet worden ist, wurde er
zum zuständigen Ausländeramt gebracht. Mit Hilfe einer Dolmetscherin wurde ihm
vor der Vernehmung die Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts des
illegalen Aufenthalts und des Arbeitens ohne Arbeitsgenehmigung mitgeteilt.
Anschließend stellte sich heraus, dass er bereits einen Arbeitsvertrag mit
seiner Chefin abgeschlossen hatte. Der Pass des vietnamesischen
Staatsangehörigen wurde vom Ausländeramt einbehalten. Er wird Deutschland wieder
verlassen müssen.

In einer Autolackiererei im Unterallgäu wurde ein kosovarischer Arbeitnehmer
angetroffen, der seit Dezember 2019 unerlaubt Hilfsarbeiten in der
Autolackiererei ausführte. Auch hier war der Arbeitnehmer ohne gültigen
Aufenthaltstitel und ohne die erforderliche Erlaubnis zur Ausübung einer




Beschäftigung tätig. Eine Anmeldung zur Sozialversicherung war ebenfalls nicht
erfolgt. Weitere Ermittlungen sind erforderlich.

Weiter ermittelt wird auch nach der Überprüfung eines Thai-Massagestudios im
Allgäu, bei dem angeblich nur geringfügig entlohnte Beschäftigte arbeiten. Die
Arbeitnehmerinnen müssen jedoch täglich mehrere Stunden in dem Salon anwesend
sein, da neben den Terminkunden auch Laufkundschaft spontan bedient werden muss.
Krankheit und Urlaub werden nicht vergütet. Es gibt weder Aufzeichnungen über
die geleisteten Tätigkeiten noch über die Arbeitszeiten.

Überrascht waren die Zöllner, als sich ein kontrollierter Arbeitnehmer an einem
Skilift im Anschluss an seine Befragung, über das Bewerbungsverfahren beim Zoll
erkundigt hat. Hier wurde gerne Auskunft erteilt.

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten
Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de Der
Zoll bildet aus: www.talent-im-einsatz.de

Symbolfoto, Hauptzollamt Augsburg

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
Handy: 0162/29 30 371
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121240/4503488
OTS: Hauptzollamt Augsburg

Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.01.2020 - 12:56 Uhr
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