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Festnahme bei Kontrolle im Supermarkt; Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

ID: 2291989

(ots) - Am 23.01.2020 überprüften Beamte der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dortmund die Arbeitnehmer eines Supermarkts in
Gelsenkirchen.

Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich auch ein algerischer
Staatsangehöriger, der als Aushilfe beschäftigt wurde. Um einer Beschäftigung
nachgehen zu dürfen benötigen algerische Staatsangehörige einen
Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.

Der 36-jährige Mann verfügte jedoch weder über einen gültigen Aufenthaltstitel
für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit noch zum Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland. Gegen ihn wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen
des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet und er wurde vorläufig
festgenommen.

Über den weiteren Verbleib des Mannes entscheidet nun die zuständige
Ausländerbehörde. Der Algerier ist bereits im Jahr 2015 unter falschen
Personalien in Deutschland eingereist und hat versucht Asyl zu beantragen.

Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwartet ein Verfahren wegen der Beihilfe zum
illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne
gültige Arbeitsgenehmigung.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121242/4503533
OTS: Hauptzollamt Dortmund

Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 27.01.2020 - 13:07 Uhr
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Gelsenkirchen



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