Wochenendrückblick - Acht Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
(ots) - Am vergangenen Wochenende wurden insgesamt fünf
Ukrainer, ein Ägypter, ein Philippiner und ein Moldauer festgestellt.
Am Samstag, den 25. Januar 2020, stellten die Beamten bei zwei Ukrainerinnen (60
und 50 Jahre) fest, dass diese in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen
wollten. Entsprechende Genehmigungen für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland
konnten sie nicht vorweisen. In diesem Fall wurden die zwei Frauen nach Polen
zurückgeschoben und dürfen nun für zwei Jahre nicht mehr nach Deutschland
einreisen.
Bei einem 24-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen wurde im Reisegepäck ein
gefälschter bulgarischerer Ausweis aufgefunden. Es stellte sich heraus, dass der
Mann sich mit den falschen Personalien in Rostock angemeldet hatte und dort
einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nachgegangen war. Es wurde der Arbeitslohn in
Höhe von 1.500,00 Euro beschlagnahmt. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde
eine Sicherheitsleistung von 400,00 Euro erhoben. Über die Aufenthaltsbeendigung
des Ukrainers und eine mögliche Einreisesperre entscheidet die zuständige
Ausländerbehörde.
Ein aus Ägypten stammender Mann (32 Jahre) hatte seine Aufenthaltsdauer um 22
Tage überschritten. Er wurde mit einer Ausreisaufforderung in Richtung Polen
entlassen.
Am Sonntag, den 26. Januar 2020, kontrollierten die Fahnder eine 44-jährige
philippinische Staatsangehörige. Ihr konnte nachgewiesen werden, dass sie nicht
zu touristischen Zwecken in das Schengener Gebiet einreisen wollte. Vielmehr
beabsichtigte sie einen längeren Aufenthalt in Frankreich. Eine Weiterreise nach
Deutschland kam für die Frau nun nicht mehr in Betracht. Sie wurde nach Polen
zurückgeschoben.
Auch für einen 50-jährigen Ukrainer endete die Reise mit einer Zurückschiebung
nach Polen. Bei der Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass er gar
nicht nach Deutschland einreisen durfte. Durch die Ausländerbehörde Lebach war
ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach Deutschland bis 02.12.2021 erlassen
worden.
Außerdem konnten einem Moldauer und einer Ukrainerin die unerlaubte
Arbeitsaufnahme in Deutschland nachgewiesen werden. Die 49-jährige arbeitete
unerlaubt im Pflegebereich. Eine Genehmigung hierfür konnte sie nicht vorweisen.
Der illegal erlangte Arbeitslohn in Höhe von 3.100,00 Euro wurde beschlagnahmt.
Über die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen entscheidet die zuständige
Ausländerbehörde.
Bei dem 32-jährigen stellte es sich heraus, dass er zum Arbeiten nach
Deutschland reisen wollte. Auch er verfügte über keine erforderliche Genehmigung
zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Er wurde mit einer zweijährigen
Einreisesperre nach Polen zurückgeschoben.
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Datum: 27.01.2020 - 13:58 Uhr
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