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(HDH) Giengen - Vorfahrt missachtet / Hoher Sachschaden entstand am Montag bei einem Unfall in Giengen.

ID: 2292502

(ots) - Gegen 22.30 Uhr fuhr eine 50-Jährige mit ihrem Peugeot in der
Bahnhofstraße geradeaus über eine Kreuzung in Richtung Herbrechtinger Straße.
Von rechts kam ein 68-Jähriger mit seinem VW. Der hatte Vorfahrt. Im
Kreuzungsbereich stießen die Fahrzeuge zusammen. Bei dem Unfall erlitt die
61-jährige Beifahrerin im VW leichte Verletzungen. Beide Fahrzeuge waren nicht
mehr fahrbereit. Der Abschlepper kam. Der Fahrer des VW soll vermeintlich sein
Abblendlicht nicht eingeschaltet haben. Die Polizei stellte die
Scheinwerferlampen sicher. Diese werden nun überprüft. Den Schaden schätzt die
Polizei auf etwa 10.000 Euro.

Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der
falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im
entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der
bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige
Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu
beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er
warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den
Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine
aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder
Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das
Verkehrsgeschehen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren
auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de

+++++++ 0164330

Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
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Datum: 28.01.2020 - 08:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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