Stormarn/ 15.07.2010, Donnerstag
Reinfeld- Polizei schnappt nach Verfolgungsfahrt "Mofafahrer"
(ots) - Eine Streife der Reinfelder Polizei schnappte
gestern Abend nach einer Verfolgungsfahrt und weiteren Ermittlungen
einen 16- jährigen mit einem frisierten Mofa. Die
Streifenwagenbesatzung fuhr gegen 20.30 Uhr gerade auf die "Rot"
zeigende Ampel in der Straße Am Zuschlag zu, als von rechts zwei
Männer auf Motorrollern die Straße überquerten und in die Straße
Krögerkoppel fuhren. Als einer der Motorrollerfahrer den
Streifenwagen sah, gab er sofort Gas und fuhr in Richtung der BAB 1.
Daraufhin entschlossen sich die Beamten zu einer Verkehrskontrolle.
Mit eingeschaltetem Blaulicht und Haltezeichen schlossen sie zu dem
Mofa mit Versicherungskennzeichen auf. Mit einer Geschwindigkeit von
letztlich 80 Km/h gelang es ihnen in der 30iger Zone in der
Krögerkoppel, sich neben den Mofafahrer zu setzen. Auch auf
Handzeichen reagierte der 16- jährige Reinfelder nicht und nutzte
eine Einfahrt, um auf den Gehweg zu fahren. Während der Fahrt
verdeckte der junge Mann mit dem Fuß das seitlich an dem Roller
montierte Versicherungskennzeichen. In einem Wendehammer nutzte er
einen schmalen Trampelfahrt aus, um von dort aus mit unvermindert
hoher Geschwindigkeit und ohne auf den weiteren Straßenverkehr zu
achten, auf den dortigen Autobahnzubringer zu fahren. Dort überquerte
er eine Kreuzung (BAB Zubringer- B 75) trotz Rotlicht in Richtung
Feldstraße. Glücklicherweise kam es dort nicht zu einem Unfall.
Zunächst gelang dem 16- jährigen die Flucht. Kurze Zeit später
jedoch, trafen die Beamten den zweiten Rollerfahrer, einen 16-
jährigen Bad Oldesloer, auf dem Tankstellengelände in der Straße An
der Autobahn an. Es stellte sich heraus, dass der 16- jährige
Flüchtende aus Reinfeld sich das Mofa von einem weiteren Freund,
einem 16- jährigen aus der Nähe von Reinfeld, ausgeliehen hatte.
Anschließend suchten die Beamten die Adresse des Flüchtigen in
Reinfeld auf. Dort hinterließen sie bei der Mutter des Flüchtigen die
Diensthandynummer. Tatsächlich rief der Reinfelder kurze Zeit später
auch an und traf die Beamten schließlich am Bahnhof in Reinfeld. Er
händigte den Beamten den Zündschlüssel aus. Es stellte sich heraus,
dass der 16- jährige nicht in dem Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
war. Da es sich nicht mehr um ein Mofa (25 km/h), sondern durch das
"Frisieren" mindestens um ein Leichtkraftrad handelte, wäre
wenigstens zum Führen die Führerscheinklasse M erforderlich gewesen.
Aufgrund der während der Verfolgung festgestellten möglichen
Geschwindigkeit (mehr als 80 km/h) sogar die Klasse A1. Des Weiteren
waren an dem Motorroller im Bereich der Lenkung umfangreiche Umbauten
vorgenommen worden (Erlöschen Betriebserlaubnis). Der 16- jähriger
wird sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und
des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen.
Den 16jährigen Besitzer, der seinem Freund das frisierte Mofa
überlassen hatte, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.
Sonja Kurz
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Datum: 16.07.2010 - 12:42 Uhr
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