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Verstoß gegen Hausverbot bedeutet: Strafanzeige

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(ots) - Nicht zum ersten Mal hat sich ein Mann aus dem
Stadtgebiet am Montag mit der Polizei angelegt. Der Sicherheitsdienst eines
Finanzinstituts verständigte am frühen Abend die Polizei, weil sich der
37-Jährige trotz eines bestehenden Hausverbots und erneut erteiltem Platzverweis
wieder im Vorraum der Bankfiliale in der Fackelstraße aufhielt, um dort zu
übernachten. Auch nach mehrfacher Aufforderung weigerte er sich, das Gebäude zu
verlassen.

Nachdem er sich bereits den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes gegenüber
aggressiv verhalten und sie bespuckt hatte, änderte sich das Verhalten des
Mannes auch gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten nicht - er wurde immer
aggressiver, bedrohte und beleidigte die Beamten und spuckte um sich. Der
37-Jährige wurde schließlich in Gewahrsam genommen und musste die Nacht in einer
Zelle verbringen. Zuvor hatte er bei der Überprüfung seiner Gewahrsamsfähigkeit
auch die Ärztin bespuckt. Auf den Mann kommt ein Strafverfahren wegen
Hausfriedensbruchs, Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Widerstands
gegen Vollzugsbeamte zu.

Sozusagen in der "Nachbarzelle" landete am selben Abend ein 53-jähriger Mann.
Auch er war vom Sicherheitsdienst als ungebetener Übernachtungsgast im Vorraum
der Bankfiliale entdeckt worden. Der Aufforderung, das Gebäude zu verlassen,
konnte der Mann nicht folgen - aufgrund seiner Alkoholisierung scheiterte schon
der Versuch aufzustehen. Der 53-Jährige wurde von der Polizeistreife zu seinem
eigenen Schutz in Gewahrsam genommen. Weil gegen ihn bereits wegen
zurückliegender Ereignisse ein Hausverbot bestand, kommt auf den Mann nun eine
Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zu. |cri

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Datum: 28.01.2020 - 15:08 Uhr
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