+++ Regionale Kontrollgruppeüberprüft gewerblichen Personen- und Güterverkehr +++ Viele Überladungen festgestellt +++
(ots) - Am Montag, 27. Januar 2020, hat die Regionale Kontrollgruppe
der Polizeidirektion Oldenburg in den Bereichen der Polizeiinspektionen
Oldenburg-Stadt/Ammerland und Cloppenburg/Vechta Kontrollen des gewerblichen
Personen- und Güterverkehrs durchgeführt. 55 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
aus allen Inspektionen des Zuständigkeitsbereichs der Polizeidirektion Oldenburg
kontrollierten dabei insgesamt 128 Fahrzeuge, von denen 89 beanstandet wurden.
20 Fahrzeuge wiesen erhebliche Mängel auf, so dass sie bis zur Behebung derer
nicht weiterfahren durften. Besonders häufig stellten die Beamtinnen und Beamten
Überladungen fest, zudem verstießen mehrere Fahrzeugführer/-innen gegen die
Sozialvorschriften wie etwa die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.
Im Bereich der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland wurden die Kontrollen
an der Autobahn 28 auf dem Parkplatz Bloh vorgenommen. Bei einem finnischen
Fahrzeugführer, der mit acht Tonnen Sammelgut auf dem Weg von Finnland in die
Niederlande war, ergab eine Messung, dass die Kombination aus Zugmaschine und
Auflieger 16,80 Meter betrug - und damit 30 Zentimeter mehr als erlaubt. Dem
52-jährigen Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt mit dieser Fahrzeugkombination
untersagt, eine Sicherheitsleistung wurde vor Ort entrichtet. Um fünf Tonnen
überladen war ein mit Krangewichten bestückter Sattelzug aus Bremen. Auch hier
wurde die Weiterfahrt untersagt, gegen den Fahrer und das Unternehmen ein
Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bei der Kontrolle eines bulgarischen Fahrzeugführers eines Transportunternehmens
aus Bremen stellte sich heraus, dass dieser ohne eingesteckte Fahrerkette
unterwegs war. Zudem war die gesetzlich vorgeschriebene Kalibrierung/Prüfung des
digitalen Fahrtenschreibers um zweieinhalb Jahre überschritten. Darüber hinaus
war der Fahrer nicht im Besitz einer Genehmigung für den gewerblichen
Güterverkehr. Die Fahrt war für ihn damit beendet, ihm und der Firma droht ein
erhebliches Bußgeld.
Bei den mobilen Kontrollen im Bereich der Inspektion Cloppenburg/Vechta stellten
die Beamtinnen und Beamte mehrere Überladungen bei den überprüften Transporten
fest. Das zulässige Gewicht um mehr als 25 Prozent überboten hatte ein
56-jähriger Fahrer aus Diepholz, der auf der Bundesstraße 214 von Holdorf in
Richtung Steinfeld unterwegs war, um 50 Tonnen so genannte Holz-Hackschnitzel
nach Osterfeine zu bringen. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt,
gegen ihn wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Den
Auftraggeber bzw. Fahrzeughalter erwartet ein Vermögensabschöpfungsverfahren.
Auf der Bundesstraße 69 in Vechta hatte ein 59-jähriger Fahrer aus Hameln 40
Tonnen Hühnertrockenkot - und somit zehn Prozent mehr als erlaubt - auf seinem
Auflieger geladen. Der 59-Jährige wurde mit einem Bußgeld belegt, durfte seine
Fahrt von Leer nach Hameln aber fortsetzen. Ein Bußgeldverfahren wegen
Überladung erwartet auch einen 44-jährigen Fahrer eines mit 165 Mastschweinen
beladenen Viehtransporters aus Dwergte, der auf dem Weg von Osterfeine zum
Schlachthof nach Essen/Oldenburg in Steinfeld kontrolliert wurde. Dabei wurde
auch festgestellt, dass keine Eintragungen im Desinfektions-Kontrollbuch
vorgenommen wurden.
Im Landkreis Cloppenburg wurde einem 52-jährigen Fahrzeugführer die Weiterfahrt
nach Bispingen auf der Bundesstraße 213 in Löningen untersagt, weil er mit 48
Tonnen Rindermist mehr Ladegut als erlaubt transportierte.
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Datum: 28.01.2020 - 15:22 Uhr
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