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Verhaltenshinweise der Wasserschutzpolizei für Ruderer und Rudervereine

ID: 2293123

(ots) - Kehl, 28.01.2020 (ots) - Am 13.01.2020 kollidierte auf dem
Rhein bei Grenzach-Wyhlen (Kreis Lörrach) ein Frachtschiff mit einem Ruderboot,
besetzt mit vier Insassen, wodurch eine Frau ums Leben kam. Auch schon im
letzten Jahr kam es zu einem ähnlichen Vorfall, bei dem zwei Ruderer in der
Schifffahrtslinie unterwegs waren und von einem Binnenschiff überfahren wurden.
Diese kamen noch mit dem Schrecken davon.

Die Wasserschutzpolizei bittet daher Ruderer und Rudervereine, folgende Hinweise
zu beachten:

- Achten sie stets auf den Verlauf der Schifffahrtstraße

- Halten sie die empfohlene bzw. vorgeschriebene Kurslinie des
Rudervereins ein

- Sollte es eine solche Kurslinie noch nicht geben, weisen sie
ihren Verein unbedingt darauf hin, dies nachzuholen

- Beachten sie die Verkehrs- bzw. Vorfahrtsregeln (Binnenschiffe
haben immer Vorfahrt)

- Rudern sie nur bei Tageslicht und nie bei schlechter Sicht
(unter 500 Meter)

- Denken sie an das Anbringen eines Positionslichtes
(Rundum-Leuchte) - hierbei ist zu beachten, dass dieses hell
leuchtet und erhöht angebracht werden muss

- Tragen sie beim Rudern grundsätzlich einen Rettungskragen

Medienrückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Einsatz
Telefon: 07161 / 616 - 1224 bzw. - 3333
E-Mail: goeppingen.ppeinsatz(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/4504991
OTS: Polizeipräsidium Freiburg

Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 28.01.2020 - 16:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2293123
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Kategorie:

Polizeimeldungen



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