Zoll führte Mindestlohnsonderprüfung durch; Hauptzollamt Dortmund beteiligt sich an bundesweiter Aktion
(ots) - Am 21. Januar überprüften insgesamt 114 Zollbeamtinnen und
Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund im
Rahmen einer bundesweit durchgeführten Mindestlohnsonderprüfung Arbeitnehmer und
Arbeitgeber in unterschiedlichen Branchen. Es wurden beispielsweise Tankstellen,
Bäckereien/Cafés, Spielhallen, Kioske, Getränkemärkte, Imbisse, KFZ-Werkstätten
etc. überprüft.
Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über
den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum
Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 473 Personen und 185 Betriebe zu den
Arbeitsverhältnissen befragt.
Bei den Kontrollen ergaben sich 71 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in
48 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes
(nach Mindestlohngesetz),
11 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder
Beitragszahlung an die Sozialversicherungen,
3 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis),
9 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den
leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.
Zusatzinformation:
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01. Januar 2020 von 9,19 Euro auf 9,35
Euro je Zeitstunde erhöht.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 29.01.2020 - 09:57 Uhr
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