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Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern - Ukrainer muss in Haft

ID: 2293398

(ots) - Am Dienstagabend wurde am Flughafen Hahn ein 24-jähriger
Ukrainer, nach Einreise mit Flug 66717 aus Lwiw/Ukraine, von der Bundespolizei
kontrolliert. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl
des Amtsgerichts Bersenbrück/Niedersachsen wegen gewerbsmäßigem Einschleusens
von Ausländern vorliegt. Er soll zwischen Januar 2018 und September 2019 in
mindestens sechs Fällen ukrainische Staatsangehörige in die Bundesrepublik zum
Zwecke der Arbeitsaufnahme eingeschleust und dafür jeweils mindestens 500 Euro
verlangt haben. Nach Vorführung beim Amtsgericht Bad Kreuznach und
Beschlussfassung durch den Richter wurde er in die JVA Rohrbach verbracht.

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Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0176 - 78103841
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 29.01.2020 - 10:44 Uhr
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