Hauptzollamt Regensburg prüft Einhaltung des Mindestlohns
(ots) - Am 21. Januar 2020 haben ca. 60 Beamte der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg an den Standorten Regensburg, Weiden
und Hof im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Einhaltung der
Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner die
Beschäftigten zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Im Fokus der Kontrollen
stand die Einhaltung des seit 01.01.2020 geltenden Mindestlohns von 9,35 Euro
pro Stunde. Vor diesem Hintergrund wurden vor allem Gewerbebetriebe, die
besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind, wie zum
Beispiel Gaststätten, Spielhallen, Tankstellen und der Einzelhandel, überprüft.
In einem vorläufigen Ergebnis der durchgeführten Prüfungen erhielten die Beamten
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg 33 Hinweise auf
Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Mindestlohns, der Abführung der
Sozialversicherungsbeiträge, zu illegaler Beschäftigung und zu
Meldepflichtverstößen.
Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht in insgesamt vier Fällen der Verdacht des
Leistungsmissbrauchs bzw. der Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung.
Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Regensburg dauern derzeit noch an.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Pressesprecher
Michael Lochner
Telefon: 0941-2086-1502
E-Mail: presse.hza-regensburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 29.01.2020 - 11:50 Uhr
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