OH-BAB 1-Lensahn / Trunkenheitsfahrt: Lkw fährt Schlangenlinien auf der Autobahn
(ots) - Am Mittwochnachmittag (28.01.2020) ist der Polizei auf der
Bundesautobahn 1 zwischen Pelzerhaken und Lensahn ein Lkw aufgefallen, der in
Schlangenlinien Richtung Norden fuhr. Nachdem der Lkw gestoppt wurde, bestätigte
ein Test den Verdacht der Trunkenheitsfahrt.
Gegen 15.20 Uhr bemerkten Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers
Scharbeutz bei ihrer Streifenfahrt einen Mercedes-Benz Lkw (7,5 t), der auf der
BAB 1 etwa 4 km vor der Anschlussstelle Lensahn in Fahrtrichtung Fehmarn fuhr.
Auffällig war die Fahrweise des Lkw, der sich immer wieder in Schlangenlinien
zwischen dem rechten Fahrstreifen und dem Seitenstreifen bewegte.
Die Polizisten geleiteten den Lkw in Lensahn von der Autobahn und führten eine
Kontrolle durch. Dabei ergab ein Test, dass der Fahrer tatsächlich einen
vorläufigen Atemalkoholwert von 2,14 Promille aufwies. Für den 57-jährigen Mann
aus Bremen hatte dies eine Blutprobe und eine Strafanzeige zur Folge. Zudem
wurde sein Führerschein sichergestellt.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Markus Bitter
Polizeidirektion Lübeck Pressestelle
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43738/4505636
OTS: Polizeidirektion Lübeck
Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.01.2020 - 12:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2293560
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" OH-BAB 1-Lensahn / Trunkenheitsfahrt: Lkw fährt Schlangenlinien auf der Autobahn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).