Keine drei Monate in Freiheit - Ladendieb zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt - Bundespolizei regte beschleunigtes Verfahren an
(ots) - Nach einem Ladendiebstahl am Sonntag (26. Januar) ermittelte die
Bundespolizei, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um keinen Unbekannten
handelte. Wegen schweren Diebstahls saß er bis November 2019 in Haft. Bei der
Bundespolizei war er bereits mehrmals aktenkundig geworden. Im beschleunigten
Verfahren wurde er jetzt zu sechs Monaten Haft verurteilt.
Zuletzt wurde der 43-jährige Pole im November 2019 aus der JVA entlassen. Dort
musste er eine Haftstrafe wegen des besonders schweren Diebstahls verbüßen.
Im vergangenen Dezember und am Sonntag (26. Januar), ist der Mann dann im
Essener Hauptbahnhof bei zwei Ladendiebstählen aufgefallen. In einer Drogerie im
Essener Hauptbahnhof hatte der obdachlose und drogenabhängige 43-Jährige
Rasierklingen entwendet, um durch dessen Verkauf seine Drogensucht zu
finanzieren.
Daraufhin wurde der Sachverhalt der Essener Staatsanwaltschaft vorgetragen.
Diese entschied, den Mann zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens in
Gewahrsam zu nehmen.
In diesem wurde er nach nur 10 Wochen in Freiheit zu einer sechsmonatigen
Haftstrafe verurteilt. *ST
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Datum: 29.01.2020 - 15:10 Uhr
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