Bühl, A5 - Erfolgloses Täuschungsmanöver
(ots) - Der Versuch eines Nissan-Fahrers, die Beamten der
Verkehrsdienstaußenstelle Bühl über seinen vermeintlichen Besitz eines
Führerscheins zu täuschen, mündete am Mittwochmorgen in einem Strafverfahren.
Die Beamten hatten den 20-Jährigen auf seiner Fahrt in Richtung Karlsruhe auf
dem Areal der Rastanlage Bühl einer Kontrolle unterzogen. Da er keine Dokumente
bei sich führte, machte er zunächst mündliche Angaben zu seiner Identität. Als
bei einer anschließenden Systemüberprüfung keine entsprechende
Fahrerlaubnisdaten zu finden waren, korrigierte er plötzlich sein Geburtsdatum.
Sein Pech nur, dass der Führerschein zu den nun genannten Personalien nicht mehr
gültig war. Wie sich bei der weiteren Überprüfung des 20-Jährigen herausstellte,
zog er zuvor die Personalien seines Bruders heran. Selbst ist der Heranwachsende
nicht im Besitz eines Führerscheines. Nun sieht er, wie auch der Besitzer des
Citroen, einer entsprechenden Strafanzeige entgegen.
/rs
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Datum: 29.01.2020 - 16:09 Uhr
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