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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm und des Polizeipräsidiums Ulm vom 29. Januar 2020 /

ID: 2293870

(ots) - Haftbefehlsantrag gegen Krankenschwester einer Ulmer
Säuglingsstation wegen des Verdachts des versuchten Totschlags an Frühgeborenen
in 5 Fällen -

Pressekonferenz am morgigen Donnerstag, 30. Januar 2020, 11:00 Uhr bei der
Staatsanwaltschaft Ulm, Olgastraße 109, Ulm

Ulm.

In den frühen Morgenstunden des 20. Dezember 2019 litten fünf in einem Zimmer in
der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Ulm untergebrachte Frühgeborene
nahezu zeitgleich an lebensbedrohlichen Atemproblemen, die glücklicherweise dank
des sofortigen Eingreifens des Krankenhauspersonals nach derzeitiger ärztlicher
Einschätzung folgenlos geblieben sind.

Als Ursache wurde zunächst eine Infektion vermutet, welche nach Vorliegen der
Ergebnisse der Urinuntersuchungen jedoch ausgeschlossen werden konnte.
Allerdings wurden in Urinproben aller Kinder Rückstände von Morphin
festgestellt. Da jedenfalls zwei der Kinder im Rahmen der Notfallversorgung kein
Morphin verabreicht worden war, wandte sich die Leitung des
Universitätsklinikums Ulm nach Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse am
17.01.2020 an die Polizei.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben daraufhin die Ermittlungen aufgenommen, im
Universitätsklinikum erste Ermittlungen durchgeführt und Behandlungsunterlagen
sowie das Betäubungsmittelbuch erhoben, welche derzeit ausgewertet werden.

Auf Anordnung des Amtsgerichts Ulm wurden am gestrigen Vormittag (28.01.2020)
verschiedene Durchsuchungsmaßnahmen in sechs Objekten bei Personen durchgeführt,
die im fraglichen Zeitraum Dienst auf der Frühgeborenenstation hatten. Dabei
wurde in einem Spind in der Umkleide des Klinikums eine Spritze mit Muttermilch
gefunden, die nach den ersten Ergebnissen der kriminaltechnischen Untersuchung
im Landeskriminalamt Baden-Württemberg Morphin enthält.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm wird die Krankenschwester, welcher der




fragliche Spind zugeteilt ist, heute Nachmittag dem Haftrichter des Amtsgerichts
Ulm mit dem Antrag, Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen
Körperverletzung und des versuchten Totschlags in 5 Fällen zu erlassen,
vorgeführt.

Im Rahmen einer auf den morgigen Donnerstag, 30. Januar 2020, auf 11:00 Uhr
angesetzten gemeinsamen Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft und des
Polizeipräsidiums Ulm werden die Ermittler die bisherigen Ermittlungsergebnisse
und den aktuellen Sachstand bekannt geben. Die Pressekonferenz findet im Großen
Besprechungssaal 4.01 im Gebäude der Staatsanwaltschaft Ulm in der Olgastraße
109 in 89073 Ulm statt.

Die Medienvertreter werden gebeten, von Presseanfragen an die Pressestellen der
Staatsanwaltschaft Ulm und des Polizeipräsidiums Ulm bis zur Pressekonferenz
abzusehen.

Michael Bischofberger Holger Fink

- Staatsanwaltschaft Ulm -- Polizeipräsidium Ulm -

Bei Rückfragen zur Pressekonferenz: Durchwahl: (0731) 189 - 1441 E-Mail:
michael.bischofberger(at)staulm.justiz.bwl.de

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/4506023
OTS: Polizeipräsidium Ulm

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 29.01.2020 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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