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Illegale Beschäftigung in Restaurant

ID: 2294191

(ots) - Am Sonntag, 26.01.2020, kontrollierten Beamte des
Hauptzollamts Bielefeld ein Restaurant in Winterberg.

Die Zöllner wollten überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur
Sozialversicherung angemeldet wurden und ob ausländische Arbeiter die
entsprechenden Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Bei vier mit der Herstellung von amerikanischen Speisen beschäftigten
ukrainischen Staatsangehörigen stellten die Beamten fest, dass sie ohne
Genehmigung in Deutschland arbeiteten. Am 27.01.2020 Tag wurden die Ukrainer
unter Hinzuziehung eines Dolmetschers in den Räumlichkeiten des
Kreisausländeramtes in Meschede vernommen.

Sie müssen die Bundesrepublik Deutschland auf Anweisung des Kreisausländeramtes
nun verlassen und dürfen innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht wieder
einreisen.

Gegen den Arbeitgeber wird wegen illegaler Ausländerbeschäftigung weiter
ermittelt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Pressesprecherin
Kirsten Schüler
Telefon: 0521-3047-1090
E-Mail: presse.hza-bielefeld(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121223/4506584
OTS: Hauptzollamt Bielefeld

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Datum: 30.01.2020 - 11:21 Uhr
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