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Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Ulm, der Stadt Ulm und der Staatsanwaltschaft Ulm vom 30. Januar 2020

ID: 2294490

(ots) - Junge Menschen und Opferschutz im Mittelpunkt - Stadt Ulm,
Staatsanwaltschaft Ulm und Polizeipräsidium Ulm nehmen das Haus des Jugendrechts
Ulm in Betrieb

Junge Menschen testen im Rahmen ihres Erwachsenwerdens auch Grenzen aus. Das
schaffen sie meist, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Wenn es aber doch
einmal so weit kommt, soll ihnen bald wieder auf den rechten Weg geholfen
werden. Damit dies noch besser gelingt, haben Stadt, Staatsanwaltschaft und
Polizei in Ulm jetzt ein Haus des Jugendrechts in Betrieb genommen.

22 Beschäftigte der Behörden arbeiten seit Jahresbeginn im Haus des Jugendrechts
in der Schaffnerstraße in Ulm. Die Zusammenarbeit der Behörden unter einem Dach
soll durch einen optimierten Informationsfluss und gemeinsame Strategien zeitnah
eine angemessene und wirkungsvolle Reaktion auf das Fehlverhalten junger
Menschen ermöglichen. Denn die Strafe soll, um erzieherische Wirkung zu
entfalten, "auf dem Fuß folgen". Ziel der staatlichen Maßnahmen sei, eine
Verhaltensänderung in Bezug auf Fehlverhalten zu bewirken, um junge Menschen
rechtzeitig aus dem Sog der Kriminalität zu holen. Dazu gehörten auch
sozialpädagogische Angebote und erzieherische Maßnahmen. Aber auch die Belange
von Opfern sollen berücksichtigt werden, mit denen ein Ausgleich möglichst bald
nach der Tat erfolgen soll.

"Anders als im Erwachsenenstrafrecht, wo sich die Höhe der Strafe maßgeblich
nach der Schuld des Täters bemisst, stehen im Jugendstrafrecht erzieherische
Gesichtspunkte im Vordergrund. Es geht nicht um Sühne, Vergeltung, Abschreckung
oder Sicherung der Allgemeinheit, sondern um Erziehung, Sozialisation und
Resozialisierung. Um dieser besonderen Sichtweise gerecht zu werden, braucht es
die enge Kooperation der am Verfahren Beteiligten, um möglichst rasch mit
pädagogischen Mitteln und Prävention einzusteigen, bevor Handlungsmuster




jugendlicher Straftäter sich verfestigen. Das Haus des Jugendrechts setzt diese
Idee in eine Struktur um", sagt Bürgermeisterin Iris Mann, Dezernentin für
Bildung und Soziales der Stadt Ulm.

"Straftaten junger Menschen sind oft Ausdruck der Suche nach Orientierung.
Deshalb steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke ganz im Vordergrund", so
der Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm, Christof Lehr. "Die enge Zusammenarbeit
von Polizei und Staatsanwaltschaft mit der Jugendhilfe in Strafsachen der Stadt
und des Landkreises, den Jugendrichtern und weiteren externen
Kooperationspartnern soll den jungen Menschen schnell die Konsequenzen ihres
Tuns verdeutlichen, ihnen aber auch auf sie individuell abgestimmte
erzieherische Hilfe anbieten."

"Die Bekämpfung von Kriminalität ist gleichzeitig auch Opferschutz", sagte der
Ulmer Polizeipräsident Bernhard Weber zum Start des Hauses des Jugendrechts, und
weiter: "Opferschutz ist der Polizei sehr wichtig. Genauso wichtig ist aber,
jungen Menschen schnell ein Signal zu geben, wenn sie auf dem falschen Weg sind.
Deshalb bringt die Polizei mit 17 von insgesamt 22 Bediensteten den Großteil des
Personals in das Haus des Jugendrechts ein. Das ist es uns wert." Von der
Polizei arbeiten 15 Beamtinnen und Beamte der Schutz- und Kriminalpolizei und
zwei Tarifbeschäftigte im Haus des Jugendrechts. Die Polizei habe erfahrene
Jugendsachbearbeiterinnen und -bearbeiter zusammengezogen, um mit großer
Kompetenz hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten und auch so die
Bearbeitungszeiten der Sachverhalte zu straffen.

Info:

Die baden-württembergische Landesregierung vereinbarte im Koalitionsvertrag eine
Ausweitung des Kooperationsmodells "Haus des Jugendrechts" zur Bekämpfung der
Jugenddelinquenz. Die Initiative für ein Haus des Jugendrechts in Ulm wurde Ende
Mai 2015 von einer Lenkungsgruppe der Kooperationspartner Stadt Ulm,
Staatsanwaltschaft Ulm und Polizeipräsidium Ulm unter Beteiligung des
Landratsamtes Alb-Donau-Kreis ergriffen. Im weiteren Verlauf befasste sich eine
behördenübergreifende Projektgruppe mit den Rahmenbedingungen und der konkreten
Ausgestaltung des Hauses des Jugendrechts in Ulm. Die Ergebnisse der Arbeit der
Projektgruppe mündeten in einer Kooperationsvereinbarung.

Das Ulmer Haus des Jugendrechts ist das fünfte in Baden-Württemberg und eines
von 20 im gesamten Bundesgebiet.

Die Beschäftigten im Haus des Jugendrechts verantworten die präventiven und
repressiven Maßnahmen der beteiligten Behörden, also von Stadt Ulm,
Staatsanwaltschaft Ulm und Polizeipräsidium Ulm, wenn junge Menschen im Verdacht
stehen, straffällig geworden zu sein. Das betrifft Kinder, Jugendliche und
Heranwachsende mit Wohnsitz im Stadtkreis Ulm sowie jugendliche und
heranwachsende Intensivtäter und so genannte Schwellentäter mit Wohnsitz im
Stadtkreis Ulm oder im Alb-Donau-Kreis.

Das Haus des Jugendrechts Ulm ist auch online erreichbar:
http://www.haus-des-jugendrechts-ulm.de.

Für Nachfragen:

Polizeipräsidium Ulm Wolfgang Jürgens Tel. 0731 / 188 - 1111 E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de

Staatsanwaltschaft Ulm Michael Bischofberger, Oberstaatsanwalt Tel. 0731 / 189 -
1441 E-Mail: michael.bischofberger(at)staulm.justiz.bwl.de

Stadt Ulm Marlies Gildehaus Tel.: 0731 / 161 - 1042 E-Mail: m.gildehaus(at)ulm.de

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/4506962
OTS: Polizeipräsidium Ulm

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 30.01.2020 - 14:08 Uhr
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