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Bundeskriminalamt weist Kritik an bisherigen Maßnahmen zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet zurück

ID: 229452

(ots) - Angesichts kursierender Medienberichte zur
Wirksamkeit von Maßnahmen zur Löschung kinderpornografischer Inhalte
im Internet sowie in diesem Zusammenhang verbreiteter statistischer
Daten stellt das Bundeskriminalamt (BKA) klar:

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, setzt das BKA das
Zugangserschwerungsgesetz in der Weise um, dass zunächst während
eines Zeitraums von einem Jahr keine Seiten im Netz gesperrt werden,
sondern nachdrücklich die Löschung von kinderpornografischen Seiten
betrieben wird. Dem Vertrag entsprechend werden nach Ablauf dieses
Zeitraums Erfolg und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Löschung
kinderpornografischer Inhalte im Internet evaluiert. Um die
Evaluierung auf einer aussagekräftigen Datenbasis vornehmen zu
können, dokumentiert das BKA seine Löschungsbemühungen seit Januar
2010 und bereitet sie statistisch auf. Die in den Medien zitierten
Zahlen geben die bislang vorliegenden Erkenntnisse zusammenfassend
wieder. Danach waren - bezogen auf den Betrachtungszeitraum Januar
bis Juni 2010 - durchschnittlich 40 Prozent der dem Ausland
mitgeteilten Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten nach einem
Zeitraum von einer Woche immer noch abrufbar. Bezogen auf die
jeweiligen Einzelmonate bewegten sich die Werte im Schwankungsbereich
14 Prozent (Januar) bis 70 Prozent (März).

Die festgestellten Werte sind angesichts des Umstandes, dass die
Evaluation auf einen Zeitraum von einem Jahr angesetzt ist,
vorläufiger Natur.

Zur Klarstellung der in den Medienberichten thematisierten
Arbeitsweise des BKA bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte
im Internet wird auf Folgendes hingewiesen:

Der Ansatz, kinderpornografische Netz-Inhalte löschen zu lassen,
ist Teil der seit Jahren durch das BKA praktizierten Strategie zur
Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet.





Im Fall von im Inland physikalisch gehosteten Inhalten nimmt es
hierzu direkten Kontakt mit den verantwortlichen Host-Providern auf.
Im Regelfall erfolgt eine Löschung werktäglich binnen weniger
Stunden. Für im Ausland gespeicherte Inhalte übermittelt es in der
Regel auf dem Interpol-Weg Meldungen mit der Bitte um Veranlassung
der Löschung durch die jeweils zuständige staatliche Stelle. Auf
diesem Wege hatte auch die halbstaatliche US-Einrichtung "National
Center for Missing and Exploited Children (NCMEC)" über die dort
betriebene "Cybertipline" die löschungsrelevanten BKA-Informationen
erhalten.

Die Zusammenarbeit des BKA mit den Staaten, in denen
kinderpornografische Inhalte gehostet werden, so auch den USA, ist
somit logischer Bestandteil der Strategie. Insofern ist der
öffentlich suggerierte Eindruck, das BKA hätte diese internationale
Kooperation in der Vergangenheit vernachlässigt, falsch. Im Falle der
Zusammenarbeit mit den USA leitet das BKA zur Beschleunigung der
Verfahrensabläufe neuerdings seine Meldungen zusätzlich zum
Interpol-Weg auch direkt an die zuständige US-Zentralstelle (NCMEC)
weiter.

Seit 2007 arbeitet das BKA zur Umsetzung seiner Strategie zudem
mit den Selbstregulierungskräften der Wirtschaft wie z. B. den
deutschen INHOPE-Kontaktstellen jugendschutz.net, der Freiwilligen
Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) und dem Verband
der deutschen Internetwirtschaft e.V. zusammen.

Auch auf diesem Wege findet eine internationale Zusammenarbeit
statt. So informiert beispielsweise INHOPE bezogen auf die USA direkt
die zuständige US-Zentralstelle (NCMEC) mit dem Ziel, entsprechende
Löschungen zu veranlassen.

Im Übrigen sind die in der Evaluation dokumentierten Ergebnisse
keinesfalls auf einen mangelhaften Personaleinsatz im BKA
zurückzuführen, da die statistische Erfassung des Löscherfolgs nach
der Weiterleitung der Meldung durch das BKA an die zuständige Stelle
ansetzt und das BKA für die technische Beseitigung des
kinderpornografischen Netzinhalts nicht selbst verantwortlich ist.
Die unverzügliche Bewertung und Weiterleitung entsprechender Hinweise
durch das BKA an die zuständigen ausländischen Stellen ist
gewährleistet.




Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de


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Datum: 16.07.2010 - 16:50 Uhr
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