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Eismaschinen nicht angemeldet - 15.000 Euro Steuerschaden -

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(ots) - Weil ein 38-jähriger Deutscher vier Eismaschinen ohne die
erforderlichen Zollpapiere aus der Schweiz nach Deutschland einführte, muss er
nun Einfuhrabgaben in Höhe von 15.000 Euro zahlen und sich wegen
Steuerhinterziehung verantworten.

Am Vormittag des 28. Januar 2020 kontrollierten Beamte des Hauptzollamtes Erfurt
bei Berg/Bad Steben einen LKW mit Schweizer Zulassung, der auf der Autobahn 9 in
Richtung München unterwegs war. Auf der Ladefläche des Fahrzeugs konnten die
Beamten vier Eismaschinen feststellen. Der Fahrer des LKW gab an, dass er die
Eismaschinen zuvor in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt hatte, um auf
einer Messe in Leipzig Speiseeis zu verkaufen. Eine Zollanmeldung habe er bei
Einreise in die Europäische Union nicht abgegeben. Da es sich bei den
Eismaschinen um Schweizer Ware und damit um Nicht-Unionsware handelt, hätte er
die Maschinen bereits bei der Einreise zu einem Zollverfahren anmelden müssen.
Auf Grund dieser Pflichtverletzung entstanden Einfuhrabgaben in Höhe von 15.000
Euro. Da der Beteiligte die Einfuhrabgaben vor Ort nicht entrichten konnte,
stellten die Zöllner eine der Eismaschinen zur Sicherung der Einfuhrabgaben
sicher. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung weiter
ermittelt. Die Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Erfurt
Jessica Weigand
Telefon: 0361-60176-117
E-Mail: presse.hza-erfurt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121245/4507591
OTS: Hauptzollamt Erfurt

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Datum: 31.01.2020 - 10:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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