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Mainz, Stadt Mainz schreibt Luftreinhalteplan fort - Polizei Mainzüberwacht im Rahmen des gesetzlichen Auftrags

ID: 2295052

(ots) - Das heute durch die Stadt Mainz angekündigte Dieselfahrverbot und
die Anordnung von Tempo 30 auf der Rheinachse, Kaiserstraße und Parcusstraße
führt bei der Polizeidirektion Mainz zunächst zu keinen besonderen Maßnahmen.

Die Polizeidirektion Mainz ist für das Stadtgebiet Mainz und Teile von
Rheinhessen mit Ingelheim und Oppenheim zuständig. Die betroffenen Straßen
liegen konkret in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektion Mainz 2, in
der Bevölkerung als "Neustadtrevier" bekannt, und der Polizeiinspektion Mainz 1,
dem "Altstadtrevier". Gemäß § 1(5) Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ist die
Polizei zuständig für die Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr. Im Rahmen
dieses gesetzlichen Auftrages werden nach der Einführung der neuen Regelungen
zum 01.07.2020, auch Kontrollen des fließenden Verkehrs im Rahmen der
allgemeinen Verkehrsüberwachung stattfinden. Art und Umfang der Maßnahmen werden
regelmäßig den erlangten Erkenntnissen angepasst. Die
Geschwindigkeitsüberwachung obliegt gemäß Zusatzverordnung, innerhalb der
Stadtgrenzen, grundsätzlich der Stadt Mainz.

Die Ankündigung der Maßnahmen ist mit der Polizei Mainz im Vorfeld abgestimmt
worden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 65-3010
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/4507749
OTS: Polizeipräsidium Mainz

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Datum: 31.01.2020 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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