Stadtgebiet: Behördenübergreifende Kontrollen zur Bekämpfung der Clankriminalität
(ots) - Am Donnerstagabend (30. Januar) führte die Polizei Duisburg 
gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Duisburg, der Stadt Duisburg, dem Zoll und 
der Steuerfahndung im gesamten Stadtgebiet Kontrollen zur Bekämpfung der 
Clankriminalität durch. Insgesamt wurden neun Gewerbeobjekte durchsucht. Dabei 
handelte es sich um Cafés, Shisha-Bars, ein Wettbüro und eine Spielhalle. Die 
Beamten überprüften die Identität von fast 70 Personen. Zwei davon wurden mit 
Haftbefehl gesucht, konnten diesen jedoch durch Zahlung einer Geldsumme vor Ort 
abwenden. Bei vier Männern besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts in der
Bundesrepublik Deutschland. Zwecks weiterer Überprüfungen durch das Ausländeramt
Duisburg nahm die Polizei sie vorläufig fest.
In einem Café verhielt sich ein Gast so aggressiv, dass er einen Platzverweis 
erhielt. Eine Mitarbeiterin des Zolls und eine Beamtin der Stadt Duisburg 
beleidigte der Gast eines anderen Cafés. Entsprechende Strafanzeigen fertigten 
Polizeibeamte im Nachgang.
Die Steuerfahndung kontrollierte in sieben Objekten die Kassenabrechnung. Wegen 
des Verdachts der Schwarzarbeit fertigte der Zoll eine Strafanzeige. Darüber 
hinaus erhoben Beamte des Zolls vier Verwarngelder. In zwei Fällen stellten sie 
unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher und fertigten dazu 
Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Mitarbeiter der Stadt Duisburg fertigten unter anderem wegen Verstößen gegen das
Nichtraucherschutzgesetz acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen und erhoben drei 
Verwarngelder. Weil in einem Café eine Notausgangstüre verschlossen war und in 
einem weiteren unter anderem Minderjährige an einem Glücksspielautomaten 
spielten, schlossen die Kontrolleure beide Objekte.
Ziel des gestrigen Einsatzes war die fortgesetzte Aufdeckung von Clanstrukturen.
Auch im Jahr 2020 wird es immer wieder behördenübergreifende Kontrollen dieser 
Art geben. Es geht darum, durch viele kleine "Nadelstiche" Clanmitgliedern die 
Grenzen aufzuzeigen und zu verdeutlichen, dass die Strafverfolgungsbehörden 
deren kriminelle Machenschaften im Auge haben.
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Datum: 31.01.2020 - 11:46 Uhr
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