(VS-Marbach) Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen (29.01.2020)
(ots) - Ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen leitete der
Verkehrsdienst Zimmern ob Rottweil gegen den 59-jährigen Beifahrer eines Lkw
ein, der am Mittwochvormittag gegen 07.30 Uhr auf der Kreisstraße 5734 bei
VS-Marbach in einem Verkehrsstau stand. Der Verkehrsstau hatte sich auf der
Kreisstraße zwischen Bad Dürrheim und Marbach nach einem Verkehrsunfall mit zwei
schwer verletzten Fahrzeugführern gebildet. Noch solange die Kräfte der
Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungsdienstes an der Unfallstelle mit der
Rettung und Bergung der schwer verletzten Unfallbeteiligten im Einsatz waren,
verließ der 59-Jährige den Lkw seines Arbeitsgebers, ging zu Fuß bis in den
gesperrten Bereich der Unfallstelle und nahm mit der Kamerafunktion seines
Mobiltelefons das Geschehen auf. Das Mobiltelefon hielt er hierzu hoch erhoben
in einer Hand. Polizeibeamte des Verkehrsdienstes Zimmern ob Rottweil wurden bei
der Unfallaufnahme auf das Verhalten des 59-Jährigen aufmerksam und unterbanden
die weitere Bildaufnahme durch den Tatverdächtigen. Der 59-Jährige wurde aus dem
den Rettungskräften vorbehaltenen Bereich an der Unfallstelle verwiesen. Es war
jedoch erforderlich, ihn ein Stück weit in Richtung des Lkws zu begleiten. Aus
den Äußerungen des Tatverdächtigen gegenüber den Polizeibeamten, die zu seiner
Begleitung ihre Unfallaufnahme unterbrechen mussten, ist zu schließen, dass er
sich zu diesem Zeitpunkt über sein Fehlverhalten noch wenig bewusst war.
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Datum: 31.01.2020 - 13:22 Uhr
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