020220-0085: Einbrecher steigen in leerstehende Objekte ein
(ots) - In Oberbantenberg sind Unbekannte am Samstag
(1.Februar) in eine leerstehende Einliegerwohnung eines Einfamilienhauses
eingebrochen. Im Tatzeitraum zwischen 17:30 Uhr und 21 Uhr verschafften sich die
Täter gewaltsam Zugang in die Wohnung in der Dorfstraße. Beute fanden sie keine.
Auch in Nümbrecht-Benroth stiegen Kriminelle in ein derzeit unbewohntes Haus in
der Straße "Schönhausen" ein. Der Tatzeitraum liegt hier zwischen 17 Uhr am
Donnerstag und 10:30 Uhr am Freitag (31.Januar). In der Oberelbener Straße in
Nümbrecht-Oberelben warfen Unbekannte einen Stein in eine Scheibe eines derzeit
leerstehenden Einfamilienhauses. Die Täter verschafften sich so Zugang ins Haus
und mussten auch hier feststellen, dass es nichts zu holen gab. Die Tat muss
sich im Zeitraum zwischen Donnerstag 13:30 Uhr und Freitag (31.Januar) 12:45 Uhr
ereignet haben.
Hinweise bitte an die Zentrale Ermittlungsgruppe Wohnungseinbruch in Gummersbach
unter 02261-81990.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis
Monika Treutler
Telefon: 02261 8199 652
E-Mail: monika.treutler(at)polizei.nrw.de
https://oberbergischer-kreis.polizei.nrw/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65843/4508703
OTS: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.02.2020 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2295836
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GM
Stadt:
Wiehl / Nümbrecht
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 020220-0085: Einbrecher steigen in leerstehende Objekte ein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).