Wohnungsverweisung nach häuslicher Gewalt
(ots) - Am 02.02.2020 um 01:15 Uhr kam es zu Widerstandshandlungen in
Düren. Nach einer vorausgegangenen häuslichen Gewalt, durfte ein Dürener zehn
Tage das Haus nicht betreten. Unter einem Vorwand gelang ihm der Zutritt ins
Haus, wo es dann erneut zu Streitigkeiten kam. Der 44-jährige Dürener weigerte
sich beharrlich die Wohnung zu verlassen. Während der Wohnungsverweisung kam es
zu passiven Widerstandshandlungen und massiven Beleidigungen gegenüber den
eingesetzten Beamten. Auf dem Weg zu Polizeigewahrsam mussten die Polizeibeamten
weitere Beleidigungen erdulden. Nach erfolgter Ausnüchterung konnte der
44-Jährige das Polizeigewahrsam wieder verlassen. Wie sich später herausstellte
zu früh. Gegen 10 Uhr wurde er wieder an dem Haus in der Wewordenstraße
vorstellig. Dies brachte ihm einen erneuten Aufenthalt im Polizeigewahrsam Düren
ein.
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Datum: 02.02.2020 - 11:38 Uhr
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