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Nr.: 0077 --Mehrere Fahrer alkoholisiert auf E-Scootern unterwegs--

ID: 2296448

(ots) -
-

Ort: Bremen-Mitte
Zeit: 31.01.2020 bis 02.02.2020

Die Polizei Bremen kontrollierte am Wochenende in der Bremer Innenstadt
schwerpunktmäßig mehrere Fahrer von E-Scootern. Dabei stellten die Einsatzkräfte
mehrere Alkoholverstöße fest. Ein 19-Jähriger leistete in der Nacht zu Samstag
bei einer Kontrolle erheblichen Widerstand.

Gegen 02:30 Uhr waren Polizisten vor einem Club an der Bremer Diskomeile im
Einsatz, als der 19-Jährige mit einer weiteren Person auf dem Roller vorbeifuhr.
Er wendete und blieb vor den Einsatzkräften stehen. Diese sprachen den Mann
daraufhin an und erklärten ihm, dass es verboten sei zu zweit auf einem
E-Scooter zu fahren. Bei der anschließenden Personenkontrolle leistete der junge
Mann zum Teil erheblichen Widerstand, so dass ihm die Polizisten Handschellen
anlegen mussten. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp
über 0,5 Promille. Ihn erwartet jetzt unter anderem ein Verfahren wegen
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

An diesem Wochenende stellten die Einsatzkräfte bei fünf weiteren Fahrern fest,
dass sie unter Alkohol- und Drogeneinfluss auf E-Scootern unterwegs waren. Einer
mit über 2,4 Promille.

Die Polizei Bremen weist darauf hin, dass auch für E-Scooter die 0,5-Promille-
Grenze gilt. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn
man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr
teilzunehmen. Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit
gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. Es gelten die einschlägigen Straf- und
Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Zum Beispiel
kann bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5-Promille bereits ein Bußgeld von
500 EUR sowie ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt werden. Darüber hinaus werden




2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

Unter anderem sind die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem
Trittbrett, die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen, das Anhängen an andere
Fahrzeuge sowie Behinderungen und Gefährdungen untersagt. Es gelten darüber
hinaus auch die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften,
insbesondere das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Telefon: 0421/362 12114
Fax: 0421/362 3749
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/4509503
OTS: Polizei Bremen

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Datum: 03.02.2020 - 11:40 Uhr
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