Vier gesuchte Straftäter entgehen durch Zahlung ihrer offenen Geldstrafen einem Gefängnisaufenthalt
(ots) - Am vergangenen Wochenende gingen der Bundespolizei auf der BAB 4
vier verurteilte Straftäter ins Netz, die durch die Strafverfolgungsbehörden
teilweise per Haftbefehl gesucht wurden.
Am 31. Januar 2020 war es um 09:20 Uhr eine 39-jährige Polin, die vor einem Jahr
durch das Amtsgericht München wegen eines Fahrerlaubnisverstoßes zu einer
Geldstrafe von 1.400,00 Euro verurteilt worden war. Die Frau war eine
Mitreisende in einem Kleinbus und auf dem Weg in Richtung Görlitz, als sie auf
Höhe Uhyst kontrolliert wurde. Sie konnte die noch offene Restgeldstrafe
inklusive Gebühren in Höhe von 1.128,50 Euro zahlen und ihre Reise fortsetzen.
Bei Nichtzahlung hätte sie 26 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen
müssen.
Am 2. Februar 2020 stoppten Bundespolizisten gegen 16:00 Uhr auf dem Rastplatz
Oberlausitz einen in Richtung Dresden fahrenden 34-jährigen Rumänen. Hier konnte
allerdings die bereits getätigte Einzahlung der Geldstrafe wegen Fahrens ohne
Haftpflichtschutz durch den Gesuchten vor Ort belegt werden. Auch er durfte
weiter fahren.
Am gleichen Tag kontrollierte eine Streife um 21:25 Uhr auf dem gleichen
Rastplatz einen 36-jährigen Mann aus Polen. Er war erst im Januar wegen eines
Waffendeliktes durch das Amtsgericht Frankfurt / Oder zu einer Geldstrafe
verurteilt worden. Auch er konnte noch vor Ort den Betrag in Höhe von 523,50
Euro zahlen und anschließend seine Reise fortsetzen.
Nur eine Stunde später kontrollierte die Bundespolizei bei Bautzen um 22:20 Uhr
einen in Richtung polnische Grenze fahrenden Reisebus. Einer der Mitreisenden,
ein 48-jähriger Tscheche, fiel den Beamtenwegen eines offenen Haftbefehles auf.
Demnach wird er seit Ende 2019 durch die Staatsanwaltschaft Rottweil wegen
Straßenverkehrsgefährdung gesucht. Das Amtsgericht Spaichingen hatte ihn zu
einer Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro verurteilt. Da der Mann diesen Betrag
und die offenen Verfahrenskosten in Höhe von 73,50 Euro begleichen konnte, wurde
ihm die Weiterreise gestattet. Bei Nichtzahlung hätte er eine
Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verbüßen müssen.
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Datum: 03.02.2020 - 13:55 Uhr
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