Grenzüberschreitende Linienbusse im Visier der Bundespolizei
(ots) - Sieben unerlaubt Eingereiste und ein Ausländer, der sich
unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt, sind das Ergebnis eines achtstündigen
Fahndungseinsatzes der Bundespolizei in der Nacht von Samstag, den 1. Februar
2020, auf Sonntag, den 2. Februar 2020. Einsatzkräfte der
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf nahmen dabei den grenzüberschreitenden
Linienbusverkehr an der Autobahnanschlussstelle Nieder Seifersdorf genauer unter
die Lupe.
Das Hauptaugenmerk der Fahndungsmaßnahmen lag auf der Bekämpfung unerlaubter
Einreisen und Aufenthalte, insbesondere in Verbindung mit der beabsichtigten
Aufnahme einer unerlaubten Erwerbstätigkeit. Nach Auswertung des
Schwerpunkteinsatzes kann ein erfreuliches Resümee gezogen werden.
Ihre ursprünglichen Reisepläne mussten sechs Ukrainer aufgeben. Die
widersprüchlichen Angaben der Personen zum Zweck und auch zum Ziel ihrer Reise
ließen rasch den Verdacht der unerlaubten Arbeitsaufnahme aufkommen. Vier von
ihnen (36, 40, 49, 55) gaben zunächst an, für mehrere Tage einen Freund in
Düsseldorf besuchen zu wollen. Der Fünfte, ein 47-Jähriger, wollte angeblich
einen Freund in Köln besuchen. Der Sechste, ein 36-Jähriger, war ebenfalls auf
Besuchstour zu einem Freund in Rheinland-Pfalz. Da alle aber weder die Namen
ihrer Freunde noch deren Telefonnummer benennen konnten oder wollten, erhärtete
sich der Verdacht, dass der genannte Reisegrund nicht der Wahrheit entsprach.
Ein Georgier (45) hingegen beabsichtigte für vier Tage als Tourist nach
Düsseldorf zu reisen, danach wollte er in seine Heimat zurückkehren.
Hotelreservierungen hatte er hierfür nicht vorgenommen, auch Kreditkarten führte
er keine mit sich. Auf Nachfrage, ob er über die notwendigen finanziellen Mittel
zur Bestreitung seines Vorhabens verfüge, gab er an, noch 85 Euro im Geldbeutel
zu haben. Eine Weiterreise nach Deutschland kam wegen der unglaubwürdigen
Geschichte für den 45-Jährigen nicht in Betracht. Die mitgeführten Barmittel
stellten für die geplante Reise keine ausreichende finanzielle Basis dar.
Einem weiteren Ukrainer (48) wird vorgeworfen, den Bezugszeitraum überschritten
zu haben.
Alle acht Männer kassierten eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz. Für sieben der Drittstaatsangehörigen folgte die
Zurückschiebung nach Polen, einhergehend mit einem Einreiseverbot bis Februar
2022. Gegen den achten Drittstaatsangehörigen wird wohl die zuständige
Ausländerbehörde die Ausweisung anordnen.
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Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 61 10
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Datum: 03.02.2020 - 14:29 Uhr
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