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Statement des Innenministeriums zur heutigen Pressemitteilung von LOBBI M-V

ID: 2297052

(ots) - Zu laufenden Straf-, Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren
können zur Wahrung des Aufklärungsinteresses und der Interessen der betroffenen
Personen sowie aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine Angaben gemacht
werden.

Innenminister Lorenz Caffier: "Wenn sich ein Verdacht der unberechtigten
Datenabfrage bestätigt, bleibt dies nicht ohne Konsequenzen. Solche
Grundrechtseingriffe sind kein Kavaliersdelikt, sondern werden
disziplinarrechtlich streng geahndet. So etwas dulde ich nicht in der
Landespolizei."

Grundsätzlich gilt:

Datenabfragen ohne dienstlichen Hintergrund verstoßen gegen europäische und
deutsche Datenschutzvorschriften, was als Straftatbestand (z. B. § 353b StGB),
als Ordnungswidrigkeit (z. B. § 22 DSG M-V) und disziplinarrechtlich geahndet
werden kann. Sollte eine unberechtigte Datenabfrage festgestellt werden, so wird
dieser Vorgang disziplinarrechtlich geprüft. Im Rahmen eines
Disziplinarverfahrens wird der Sachverhalt umfassend ermittelt. Ist der
Sachverhalt aufgeklärt, so kann ein Disziplinarverfahren mit einer
Verfahrenseinstellung oder mit einer Disziplinarmaßnahme enden. Der Katalog der
Disziplinarmaßnahmen reicht dabei je nach Schwere der Dienstpflichtverletzung
von einem Verweis, über eine Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge, eine
Zurückstufung bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als schwerste
Disziplinarmaßnahme. Datenschutzverstöße werden unabhängig von einem
Disziplinarverfahren an den Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit gemeldet.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Dörte Lembke
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: Doerte.Lembke(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/4510196




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Datum: 03.02.2020 - 16:27 Uhr
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