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(UL) Ulm - Kinderkrankenschwester aus Untersuchungshaft entlassen - Haftbefehl am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben

ID: 2297069

(ots) - Gemeinsame Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Ulm, des
Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Ulm am morgigen
Dienstag, 4. Februar 2020, 11:00 Uhr bei der Staatsanwaltschaft Ulm, Olgastraße
109, Ulm

- Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm -

Ulm.

Wie berichtet, war einer Ulmer Kinderkrankenschwester zur Last gelegt worden,
dass sie in den frühen Morgenstunden des 20. Dezember 2019 fünf in einem Zimmer
in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Ulm untergebrachte Frühgeborene
mittels Morphinverabreichungen in Lebensgefahr versetzt haben soll. Aus diesem
Grund war gegen die junge Frau am vergangenen Mittwochnachmittag auch Haftbefehl
ergangen.

Die weiteren Ermittlungen ergaben nun, dass der dringende Tatverdacht gegen die
Frau nicht aufrechterhalten werden kann. Der dringende Tatverdacht gegen die
Krankenschwester beruhte auf einem Fund in ihrem Spind an ihrem Arbeitsplatz.
Dort hatten die Ermittler eine Spritze gefunden, in welcher sich nach ersten
Untersuchungsergebnissen in der Muttermilch mutmaßlich auch Morphin befunden
habe. Weitere Analysen des Spritzeninhalts bestätigten diesen Verdacht jedoch
nicht.

Der Haftbefehl wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm noch im Laufe des
gestrigen Sonntags durch den Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Ulm
aufgehoben. Zudem ordnete die Staatsanwaltschaft ihre umgehende Freilassung an.
Der Leiter der Ulmer Staatsanwaltschaft Christof Lehr drückte der Frau sein
Bedauern aus.

Im Rahmen einer auf den morgigen Dienstag, 4. Februar 2020, auf 11:00 Uhr
angesetzten gemeinsamen Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft, des
Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Ulm werden die
Ermittler den aktuellen Sachstand bekannt geben. Die Pressekonferenz findet im
Großen Besprechungssaal 4.01 im Gebäude der Staatsanwaltschaft Ulm in der




Olgastraße 109 in 89073 Ulm statt.

Die Medienvertreter werden gebeten, von Presseanfragen bis zur Pressekonferenz
abzusehen.

Michael Bischofberger

- Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ulm -

Rückfragen bitte an:

Bei Rückfragen zur Pressekonferenz:
Durchwahl: (0731) 189 - 1441
E-Mail: michael.bischofberger(at)staulm.justiz.bwl.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/4510217
OTS: Polizeipräsidium Ulm

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 03.02.2020 - 16:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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