Nr.: 0081 --Mann bedroht Polizisten mit Spielzeugwaffe--
(ots) -
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Ort: Bremen-Walle, Schleswiger Straße
Zeit: 03.02.2020, 15:00 Uhr
Ein 40-jähriger Mann bedrohte am Montagnachmittag zwei Streifenpolizisten in
Bremen Walle mit einem Revolver. Wie sich bei der Kontrolle herausstellte, war
es eine Spielzeugwaffe. Die Polizei Bremen warnt aus diesem Anlass erneut vor
dem Gebrauch von so genannten Anscheinswaffen.
Die Besatzung eines Streifenwagens war gegen 15:00 Uhr in der Schleswiger Straße
unterwegs, als der 40-jährige ihnen auf einem Fahrrad entgegenkam. Als er auf
der Höhe des Streifenwagens war, zog er einen Revolver und zielte damit auf die
Einsatzkräfte. Die Einsatzkräfte handelten besonnen und erkannten, dass es keine
echte Waffe war. Sie wendeten und stellten den Mann zur Rede. Nach diesem
Gespräch zeigte sich der Mann einsichtig und erkannte, dass das Hantieren mit
einer so genannten Anscheinswaffe höchst gefährlich ist.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Bremen erneut daraufhin, das laut
Waffengesetz das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten ist.
Damit sind Waffen gemeint, die täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Ein
Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu
10 000 Euro geahndet werden. Neben dem Bußgeld muss man auch damit rechnen, dass
die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.
Für die meisten Menschen sind Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden.
Die Folgen sind aufwändige Polizeieinsätze, häufig mit Spezialeinsatzkräften,
die glücklicherweise in der Regel gut ausgehen. Deutschlandweit hat es aber auch
bereits Verletzte bei solchen Polizeieinsätzen gegeben. Insbesondere, wenn eine
Waffe gezielt auf Personen gerichtet wird und eine Gefahr für das Leben der
Bürger oder Einsatzkräfte anzunehmen ist, kann dies im schlimmsten Fall zu einer
Schussabgabe seitens der Einsatzkräfte führen.
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Datum: 04.02.2020 - 11:29 Uhr
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