Bundespolizei nimmt Männer in Gewahrsam
(ots) - Am Montag (4. Februar 2020) und Dienstag (5. Februar 2020) 
wurden am Busbahnhof Görlitz ein Inder (28) und auf dem BAB 4 Rastplatz "An der 
Neiße" ein Staatenloser (32) aus Lettland von der Bundespolizei in Gewahrsam 
genommen.
In beiden Fällen lautet der Vorwurf: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz!
Für den aus Indien stammenden Mann war die Reise ins Bundesgebiet bereits mit 
der Kontrolle beendet. Die vom ihm vorgelegten Dokumente reichten nicht aus, um 
legal ins Bundesgebiet einzureisen. Der 28-Jährige, der mit einer Estin 
verheiratet ist, war der Meinung, dass er aufgrund seiner Eheschließung mit 
einer EU-Bürgerin ohne weitere Dokumente im Schengen-Raum reisen dürfe. Da er 
seiner Ehefrau aber weder nachreiste und diese ihn zum Zeitpunkt der Kontrolle 
auch nicht begleitete, konnte der 28-Jährige kein Reiserecht nach dem 
Freizügigkeitsgesetz/EU in Anspruch nehmen.
Es folgte die Zurückschiebung nach Polen, einhergehend mit einem Einreiseverbot 
bis Februar 2022.
Bei einer durchgeführten Kontrolle eines Kleintransporters auf der BAB 4 wies 
sich ein Insasse lediglich mit einem lettischen Fremdenpass, auch "Nepilsona 
Pase" genannt, aus. Diesen Pass erhalten russische Staatsbürger, welche in 
Lettland leben, belegen jedoch in keiner Form deren Staatszugehörigkeit, wodurch
sie international als staatenlos gelten. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in 
Deutschland ist diesem Personenkreis nicht gestattet. Da aber alle Insassen des 
Fahrzeugs Angaben für 3 Wochen im Raum Gießen für ein Textilunternehmen 
gearbeitet zu haben, wurde gegen den 32-Jährigen ein Strafverfahren wegen 
illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen folgten im Anschluss durch die 
Ausländerbehörde Görlitz
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Datum: 04.02.2020 - 12:18 Uhr
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