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Bosnier und Ukrainer am Flughafen Hahn zurückgewiesen

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(ots) - Zwei Einreiseverweigerungen wurden am Montag von der
Bundespolizei am Flughafen Hahn ausgesprochen.

Gegen Mittag wurde ein 48-jähriger Bosnier zur Einreisekontrolle eines Fluges
aus Banja Luka/Bosnien-Herzegowina vorstellig. Bei der Überprüfung wurde eine
aktuelle Fahndungsnotierung im Schengener Informationssystem von Österreich, zur
Einreiseverweigerung ins Schengengebiet, festgestellt.

Nicht besser erging es einem 28-jährigen Ukrainer bei der Einreisekontrolle
eines Fluges aus Lwiw/Ukraine. Gegen ihn wurde von der Ausländerbehörde Lahr
eine Einreisesperre für Deutschland - befristet bis 24.03.2021 - verfügt.
Weiterhin ist noch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Offenburg
wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz anhängig.

Beiden wurde die Einreise verweigert und sie wurden am heutigen Tag in ihre
jeweiligen Heimatländer auf dem Luftweg zurückgewiesen. Ermittlungsverfahren
wegen unerlaubter Einreise wurden eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0176 - 78103841
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70138/4511117
OTS: Bundespolizeiinspektion Trier

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Datum: 04.02.2020 - 14:29 Uhr
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