Viersen-Dülken: E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen - Anzeige gegen Fahrer
(ots) - Am Montag gegen 09.45 Uhr bemerkte eine Polizeistreife
auf dem Radweg der Wasserstraße einen E-Scooter, an dem kein
Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Fahrer, ein 18-jähriger Waldnieler
(deutsch), gab an, dass er nicht gewusst habe, dass ein E-Scooter ein solches
Versicherungskennzeichen benötigt. Die Einsatzkräfte untersagten dem Mann die
Weiterfahrt und fertigten eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen
das Pflichtversicherungsgesetz. E-Scooter, oder auch Elektrokleinstfahrzeuge
unterliegen den Bestimmungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV. Nach
dieser muss ein E-Scooter unter anderem versichert sein und über ein
entsprechendes Versicherungskennzeichen verfügen. Natürlich muss so ein Gefährt
auch eine allgemeine Betriebserlaubnis haben. Führen darf man ein
Elektrokleinstfahrzeug erst ab einem Alter von 14 Jahren. Eine Fahrerlaubnis
oder Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich. Fahren darf man dann zum Beispiel
auf Radwegen oder auf der Fahrbahn. Gehwege sind zum Schutze der Fußgänger für
Elektrokleinstfahrzeuge tabu. Weitere Infos und einen Info-Flyer gibt es auf der
Internetseite der Polizei unter https://polizei.nrw/e-scooter /wg (119)
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Kreispolizeibehörde Viersen
Pressestelle
Wolfgang Goertz
Telefon: 02162/377-1192
E-Mail: pressestelle.viersen(at)polizei.nrw.de
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Datum: 04.02.2020 - 14:33 Uhr
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Viersen-Dülken
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