(Beffendorf) Vergehen gegen das Tierschutzgesetz (02.02.2020)
(ots) - Nachdem der Polizei mitgeteilt wurde,
dass über das vergangene Wochenende an dem vom Seedorfer Weg in Richtung
Waldmössingen führenden Geigenbergweg ein etwa neun Monate alter
Schäferhund-Rüde in Kontakt zu einem Giftstoff geriet, leitete das Polizeirevier
Oberndorf am Neckar ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes
gegen das Tierschutzgesetz ein. Der betroffene Hund überlebte, da er frühzeitig
einer tierärztlichen Behandlung zugeführt wurde. Anhand der Blutwerte des Hundes
vermochte die Tierärztin der betroffenen Hundehalterin mitzuteilen, dass der
junge Rüde ein erst nach mindestens einem Tag wirksames Rattengift aufgenommen
haben dürfte.
Die Hundehalterin ist sich sicher, dass eine Aufnahme des Giftes ausschließlich
im Bereich der Hundestation am Geigenbergweg, etwa 200 Meter vom südöstlichen
Ortsrand entfernt passiert sein muss.
Personen, die der Polizei sachdienliche Hinweise zur Klärung des Tatverdachts
geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Oberndorf am Neckar, Tel.
07424 8101-0, zu melden.
Die polizeiliche Überprüfung am beschriebenen Ort führte nicht zum Fund von
Giftködern.
Rückfragen bitte an:
Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1015
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 04.02.2020 - 15:48 Uhr
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Oberndorf am Neckar-Beffendorf
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