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(Tuttlingen) Betrug durch falsches Gewinnversprechen (03.02.2020)

ID: 2297853

(ots) - Nachdem sich eine 59-jährige Frau Anfang Januar auf den Anruf
von Mitarbeitern einer angeblichen Lotteriegesellschaft einließ und hierbei
persönliche Daten übermittelte, erhielt sie prompt die schriftliche Bestätigung
der Lotteriegesellschaft, dass sie als Mitglied für einen monatlichen
Mitgliedsbeitrag an diversen Gewinnspielen teilnehme. Die Geschädigte hatte sich
das so nicht vorgestellt und kündigte die Mitgliedschaft umgehend.

Die Kündigung wurde ihr bestätigt, gleichwohl erhielt sie Tage später einen
weiteren Anruf der Lotteriegesellschaft, in der ihr eine angebliche Frau Klein
einen Geldgewinn über eine hohe Summe vermittelte.

Die Anruferin, die sich mit Anrufererkennung meldete und sich als eine
Mitarbeiterin gerade der Lotteriegesellschaft ausgab, bei der das Opfer die
Mitgliedschaft bereits gekündigt hatte, bat die Geschädigte zur Begleichung der
für eine Gewinnauszahlung erforderlichen Gebühren um Erwerb von Wertkarten und
anschließende telefonische Übermittlung der auf den Wertkarten sichtbaren
Guthaben-Codes.

Die 59-Jährige ließ sich täuschen, erwarb digitale "Steam"-Geschenkkarten im
Gegenwert von 900 Euro und übermittelte die Gutscheincodes an die angebliche
Frau Klein. Dies führte zur Rückmeldung eines anderen Mitarbeiters der
Lotteriegesellschaft namens Walter, der dem Opfer die freudige Mitteilung
machte, dass sich deren Gewinn nach einer internen Prüfung fast verdoppelt habe.
Zur Beschleunigung der Auszahlung sei nun aber die Vorauszahlung eines
Versicherungsbeitrages in Höhe von mehreren tausend Euro erforderlich.

Das Opfer ließ sich ein weiteres Mal täuschen, was ihr praktisch in letzter
Sekunde bewusst wurde. Sie befand sich am Montag bereits bei der Vorlage der
Überweisung auf ihrer Bankfiliale und wurde durch den zuständigen
Bankmitarbeiter über die fehlende Möglichkeit einer Rückbuchung beraten.





Sie wandte sich anschließend an das örtlich zuständige Polizeirevier Tuttlingen,
wo nach Klärung des Sachverhalts eine Strafanzeige wegen Betrugs aufgenommen
wurde. Letztlich ist der Geschädigten ein Vermögensschaden von 900 Euro
entstanden.

Informationen zum Schutz vor dieser Betrugsmasche werden im Internet durch die
Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder bereitgestellt.

Link: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen

Rückfragen bitte an:

Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1015
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4511283
OTS: Polizeipräsidium Konstanz

Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 04.02.2020 - 15:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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