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Postsendungen beim Zoll - Postabfertigung von zu Hause

ID: 2298010

(ots) - Ab dem 1. Februar 2020 können zum Zollamt weitergeleitete
Postsendungen, wie z.B. Ihre Internetbestellungen (bis zu einem Wert von 1.000
Euro) ohne Ihr persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Wenn Sie die
Benachrichtigung der Deutschen Post AG erhalten, dass Ihre Sendung beim Zollamt
liegt, setzen Sie sich bitte zeitnah mit diesem in Verbindung, sofern Sie Ihre
Sendung nicht, wie gewohnt, beim Zollamt abholen möchten. Nach Kontaktaufnahme
mit Ihrem Zollamt erhalten Sie eine Erklärung, die Sie mit den erforderlichen
Ausdrucken der fehlenden Unterlagen innerhalb der Lagerdauer Ihrer Sendung beim
Zollamt diesem zusenden können. Die Lagerdauer beträgt bei Briefsendung 7 Tage
und bei Paketsendung 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Sendung durch die
Deutsche Post AG an das Zollamt, d.h. diese Frist kann bereits laufen, obwohl
Sie von der Deutschen Post AG noch keine Benachrichtigung erhalten haben. Nach
Erhalt Ihrer Unterlagen fertigt das Zollamt die Sendung ab. Nach erfolgter
Abfertigung unter ggf. Zahlung der Einfuhrabgaben, kann Ihnen Ihre Sendung
zugeschickt werden. Hierzu ist eine vorherige Übermittlung einer Postwertmarke
erforderlich, da die Deutsche Post AG oder ein Post- und Kurierdienstleister,
der Ihre Sendung während der Öffnungszeiten beim Zollamt abholt, für den
Transport Ihrer Sendung einen erneuten Beförderungsauftrag (Inlandfrankierung
mit Haftung für Paketsendungen) benötigt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Magdeburg
Wieblitz Annica
Telefon: +49 (0)391 507 4206
E-Mail: presse.hza-magdeburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121234/4511543
OTS: Hauptzollamt Magdeburg

Original-Content von: Hauptzollamt Magdeburg, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 05.02.2020 - 09:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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