Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Mangelhafte Beleuchtung in dem einen Fall, eine
TÜV-Überschreitung in dem anderen Fall haben am Dienstag, 4. Februar, Polizisten
auf die Spur von Verkehrsteilnehmern geführt, die nicht im Besitz eines
Führerscheins sind.
Auf der Gartenstraße stoppten Beamte gegen 15.15 Uhr einen Opel Astra Caravan,
der ihnen wegen der orangefarbenen TÜV-Plakette aufgefallen war; sie weist auf
ein Ablaufdatum im Jahr 2019 hin. Bei der Kontrolle fand der überprüfte
24-jährige Nürnberger seinen Führerschein aus nachvollziehbaren Gründen nicht:
Er hat gar keinen. Er räumte den Fehler ein: Er sei noch in der Fahrschule und
nehme noch Fahrstunden.
Das Fehlen der erforderlichen Rückbeleuchtung an einem Mercedes CLK veranlasste
Beamte gegen 21 Uhr auf der Breitenbachstraße dazu, diesen Wagen anzuhalten und
auch den Fahrer zu überprüfen. Der 21-Jährige aus Mönchengladbach sagte spontan,
er sei nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Auf die Nachfrage, ob er nie eine
solche besessen habe, bejahte er dies.
Anzeigen wurden nicht nur gegen die beiden Fahrer wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis geschrieben, sondern auch gegen die Fahrzeughalter, weil sie dies
zugelassen hatten. (ds)
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Datum: 05.02.2020 - 10:46 Uhr
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