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"Endstation" Rosenheim - Nach illegalem Einreiseversuch 237 Tage ins Gefängnis

ID: 2298248

(ots) - Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Dienstag (4. Februar)
einen Somalier unmittelbar nach dessen illegalen Einreiseversuch in die
Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert. Dort wird er voraussichtlich 237 Tage
lang bleiben müssen. Der Migrant war zuvor mit einem international verkehrenden
Zug in Richtung München unterwegs. Für den Mann war schon in Rosenheim
"Endstation".

Der 30-Jährige war im Nachtzug aus Rom von Raublinger Schleierfahndern
kontrolliert worden. Er konnte sich lediglich mit einer österreichischen
Asylkarte ausweisen. Einreise- oder Aufenthaltspapiere für Deutschland konnte er
den Beamten nicht vorzeigen. Daher wurde er in Rosenheim zur
Bundespolizeiinspektion gebracht. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab
nicht nur, dass er gegen ein Einreiseverbot verstoßen hatte, sondern auch von
den Staatsanwaltschaften in Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg gesucht
wird. Aus den jeweiligen Haftbefehlen geht hervor, dass der somalische
Staatsangehörige wegen unerlaubten Aufenthalts, Diebstahls beziehungsweise
Betrugs Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 3.480 Euro einschließlich
Verfahrenskosten zu begleichen hat. Ferner suche die Staatsanwaltschaft Würzburg
aufgrund laufender Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und Beleidigung nach dem
aktuellen Aufenthaltsort des Mannes. Wie die Bundespolizisten zudem
herausfanden, war der Somalier 2018 und 2019 aus Deutschland abgeschoben worden.
Wie schon im vergangenen Jahr missachtete er mit seiner erneuten Rückkehr das
gegen ihn verhängte Einreiseverbot.

Die Bundespolizei zeigte den Verhafteten wegen seines illegalen Einreiseversuchs
an. Anschließend beförderten ihn die Beamten nach Bernau ins Gefängnis. Da er
die verhängten Geldstrafen nicht begleichen konnte, musste er die gerichtlich
festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafen antreten. Insofern stehen dem Mann




zusammengerechnet 237 Tage in der Haftanstalt bevor. Während seines
Gefängnisaufenthalts wird er sich voraussichtlich noch wegen seines erneuten
Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu verantworten haben. Zwischenzeitlich
wird dann die zuständige Ausländerbehörde wohl auch über eine weitere
aufenthaltsbeendende Maßnahme entschieden haben.

Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf (MSc)
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In
einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des
deutsch-österreichischen Grenzgebiets begegnen die etwa 420
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der illegalen Migration und gehen
vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und
grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Auf über 370
Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen die
Bundespolizisten zwischen Chiemsee und Zugspitze für die Sicherheit
der Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten
Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/4511926
OTS: Bundespolizeidirektion München

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Datum: 05.02.2020 - 12:07 Uhr
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
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