Verstärkte Kontrollen während der tollen Tage - Polizei gibt Tipps für eine unbeschwerte FasnetVerstärkte Kontrollen während der tollen Tage - Polizei gibt Tipps für eine unbeschwerte Fasnet
(ots) - Landkreise Reutlingen/Esslingen/Tübingen/Zollernalbkreis
Der Höhepunkt der fünften Jahreszeit steht bald bevor. Für viele
Fasnetsbegeisterte sind die zahlreichen Veranstaltungen rund um den Fasching oft
auch Anlass, etwas ausgelassener zu feiern. Aus Spaß kann aber schnell bitterer
Ernst werden, besonders, wenn man einen Unfall verursacht oder auch ohne Unfall
alkoholisiert am Steuer seines Fahrzeugs von der Polizei erwischt wird. Aber
auch dann, wenn man aufgrund von Trunkenheit für andere zu einem willkommenen
Opfer für eine Straftat wird oder sich selbst zu einer solchen hinreißen lässt,
die man nüchtern nie begehen würde.
Die Polizei wird im ganzen Präsidiumsbereich verstärkt kontrollieren, sodass
diejenigen, die aufgrund ihres Alkohol- oder Drogenkonsums für andere
Verkehrsteilnehmer und sich selbst eine Gefahr darstellen, damit rechnen müssen,
aus dem Verkehr gezogen zu werden.
Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein
persönlicher Aschermittwoch einstellt, gibt die Polizei folgende Tipps:
- Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen - von
illegalen Drogen sowieso.
- Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem
Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren.
- Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer
unter 21 Jahren gilt ohne Wenn und Aber die
Null-Promille-Grenze.
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen - das Geld ist
gut investiert.
- Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher,
wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt.
- Setzen Sie sich nicht zu alkoholisierten oder unter dem Einfluss
anderer Drogen stehenden Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto. Das
kann lebensgefährlich sein.
Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber die Folgen oft
nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen auch die
Erwachsenen in die Pflicht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne
Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Faschingsbällen
nichts verloren. Für sie ist auch jeglicher Alkohol tabu. Zwischen 16 und 18
Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Der Ausschank und auch
das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken - auch
Mix-Getränken und Alkopops - sind aber nur an Volljährige erlaubt.
Insbesondere Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden, deren
Symptome zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen. Die Substanz ist
im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar,
daher ist sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich
Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglich,
bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von
unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke
anzunehmen.
Generell wird die Polizei wie schon in den vergangenen Jahren bei größeren
Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen
durchführen. Die Einsatzkräfte agieren aber nicht nur offen und durch ihre
Warnwesten mit der Aufschrift Polizei gut erkennbar, sondern auch in Zivil.
Teilweise werden die uniformierten Polizeibeamten vorsorglich auch die
Maschinenpistole mitführen, was aber kein Grund zur Verunsicherung zu sein
braucht.
Die Polizei hat dabei aber nicht nur das Thema Alkohol oder Drogen im Visier,
sondern auch mögliche sexuelle Übergriffe, die allgemeine Kriminalität und die
abstrakte Terrorgefahr. Dabei stehen wir in intensivem Kontakt mit Kommunen und
Veranstaltern und haben bei entsprechenden Veranstaltungen das Publikum im
Blick. Wir können aber nicht überall sein. Unser Appell an die Bevölkerung ist
daher: Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen irgendetwas oder irgendjemand verdächtig
vorkommt oder wenn Ihnen jemand unangemessen zu nahe kommt - und sowieso, wenn
es zu Straftaten kommt. Im Notfall 110 wählen!
Rückfragen bitte an:
Christian Wörner (cw), Tel. 07121/942-1102
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/4512096
OTS: Polizeipräsidium Reutlingen
Original-Content von: Polizeipräsidium Reutlingen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.02.2020 - 13:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2298395
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RT
Stadt:
Reutlingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verstärkte Kontrollen während der tollen Tage - Polizei gibt Tipps für eine unbeschwerte FasnetVerstärkte Kontrollen während der tollen Tage - Polizei gibt Tipps für eine unbeschwerte Fasnet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).