Flaute im Portemonnaie führt zum Gefängnisaufenthalt
(ots) - Vergleichsweise häufig kommt es vor, dass Verurteilten
nach der Festnahme das nötige Geld fehlt, um damit eine drohende
Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. So führte auch gestern, 04. Februar 2020,
wieder eine entsprechende Flaute im Portemonnaie zum späteren
Gefängnisaufenthalt. Im betreffenden Fall fehlten einem polnischen Mann 490,00
Euro. Der 30-Jährige war auf dem Autobahnrastplatz Wiesaer Forst von der
Bundespolizei festgenommen worden. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl
der Chemnitzer Staatsanwaltschaft (verurteilt wegen des besonders schweren Falls
des Diebstahls) vor.
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Datum: 05.02.2020 - 15:25 Uhr
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