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Zoll zieht gefährliche Hautpflegegeräte aus dem Verkehr

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(ots) - Zollbeamte am Flughafen Stuttgart haben heute 250 elektrische
Geräte für die Hautpflege zerstört, die nicht den Vorschriften der
Produktsicherheit genügten und somit eine Gefahr für den Verbraucher
darstellten. Aufgrund fehlender Unterlagen für die als medizinische Produkte
einzuordnenden Waren, die durch eine Firma aus dem Landkreis Freudenstadt zur
Abfertigung angemeldet wurden, stoppten die Beamten bereits im vergangenen Jahr
die Überlassung der Waren aus China. Die sogenannten Hautroller sollten mittels
entsprechender Nadeln die Oberhaut anritzen und diese aufnahmefähiger für Cremes
und Salben machen. Der Importeur konnte dabei bis heute keine Nachweise darüber
vorlegen, dass es sich bei den in den Geräten enthaltenen Nadeln tatsächlich um
sterile Ware handelt. Weiterhin fehlte zu den Geräten die erforderliche deutsche
Bedienungsanleitung. Das für die Produktsicherheit zuständige
Regierungspräsidium Stuttgart klassifizierte die Roller nun im Januar endgültig
als nicht einfuhrfähig. Da dem Einführer die Rücksendung der Geräte im
Gesamtwert von rund 10.000 Euro zu teuer erschien, stimmt er der Zerstörung der
Ware zu. "Auch bei Warensendungen aus dem Ausland die wir als Kleinsendungen für
Privatpersonen abfertigen, kommt es immer öfter aufgrund von Mängeln an der
Sicherheit der Produkte zu Problemen", erklärt Zollpressesprecher, Thomas
Seemann, die Sachlage. "Fehlende CE-Kennzeichnung bei elektronischen Geräten,
augenscheinliche Gefahrenquellen, wie schlecht verlötete Platinen oder
nichtisolierte Kabel, aber auch fehlende Bedienungsanleitungen führen immer
wieder dazu, dass die Sendungen nicht überlassen werden können."

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Stuttgart
Pressesprecher
Thomas Seemann
Telefon: 0711-922-2324
E-Mail: presse.hza-stuttgart(at)zoll.bund.de
www.zoll.de





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OTS: Hauptzollamt Stuttgart

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Datum: 05.02.2020 - 16:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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