Weniger Bootsmotorendiebstähle in Mecklenburg-Vorpommern
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung von Landeswasserschutzpolizeiamt und 
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Nachdem für das Jahr 2018 ein Anstieg der Kriminalität rund um das Eigentum von 
Wassersportlern zu verzeichnen war, ist für das Jahr 2019 wieder eine Abnahme 
der Fallzahlen ersichtlich. Vom Bootszubehör bis hin zu kompletten Booten 
verschiedenster Art sind es vor allem immer wieder die Antriebe der 
Wasserfahrzeuge, insbesondere die Außenbordmotoren, auf die es die Täter 
abgesehen haben. Während im Jahr 2018 noch 196 Fälle von Bootsmotorendiebstahl 
zur Anzeige gebracht wurden (2018: 196 2017: 167 Fälle; 2016: 260 Fälle, 2015: 
209 Fälle), waren es im vergangenen Jahr 124 Fälle.
Die damit einhergehenden Schäden reichen dabei schnell in Größenordnungen 
zwischen 6.000 und 8.000 Euro und liegen zum Teil, je nach Motor, auch deutlich 
darüber. Zusätzlich sind diese Diebstähle dadurch gekennzeichnet, dass an den 
betroffenen Booten durch die Begehungsweise der Täter regelmäßig weitere Schäden
verursacht werden, die teils erhebliche Reparaturaufwendungen erfordern, da 
beispielsweise Zuleitungen einfach durchgeschnitten oder -gekniffen werden bzw. 
anderes Bootszubehör in Mitleidenschaft gezogen wird.  Durch Diebstähle im 
Bereich Wassersport entstand so im Jahr 2019 in Mecklenburg-Vorpommern ein 
Gesamtschaden in Höhe von über 700.000 EUR.
Bedingt durch die leichtere Verfügbarkeit während der Bootssaison sind in der 
Regel die wärmeren Monate von Mai bis September am stärksten betroffen. Im Jahr 
2019 fiel der sonst übliche Anstieg der Fallzahlen wohl auch aufgrund der 
niedrigen Wasserstände in vielen Wassersportrevieren in Mecklenburg-Vorpommern 
deutlich geringer aus. Aber auch außerhalb dieses Zeitraumes werden 
Wasserfahrzeuge in den Winterlagern angegriffen und vor allem Außenborder sowie 
auf den Booten zurückgelassenes Zubehör entwendet.
Überwiegend haben es die Diebe auf Bootsmotoren der Leistungsklasse bis 15 PS 
abgesehen, die oftmals nicht fest mit dem Bootsrumpf verbunden oder nicht 
ausreichend gesichert sind. Jedoch werden mit entsprechender Logistik auch 
weitaus größere Motoren entwendet. Die Tatorte sind insbesondere abhängig von 
den Tatgelegenheiten.  Unabhängig von der Größe der Häfen und Marinas nutzen die
Täter günstig erscheinende Gelegenheiten und bauen die Motoren auch in größeren,
aber unbewachten Anlagen ab. In Einzelfällen werden nach wie vor Boote von den 
Liegeplätzen zu abgelegeneren Plätzen verbracht und die Motoren dort demontiert.
Dabei ist der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg im Jahr
2019 mit 95 Fällen etwa dreimal so häufig betroffen gewesen, wie der des 
Polizeipräsidiums Rostock mit 29 Fällen. Ursächlich dafür dürfte jedoch vor 
allem das Mehr an Binnenseen und den damit verbundenen Tatgelegenheiten sein.
Zur Vorbeugung von Straftaten im Zusammenhang mit Booten raten 
Wasserschutzpolizei und Landeskriminalamt zu erhöhter Wachsamkeit und geben 
folgende Hinweise:
1. Sichern Sie Ihr Boot und Ihren Außenborder zusätzlich, z.B. mit Ketten, 
Schlössern oder Alarmanlagen.
2. Prüfen Sie, ob der Außenborder besser gegen Diebstahl geschützt werden kann, 
z.B. durch Mitnahme von Bord während des Stilllegens, durch Aufbewahrung in 
einer Halle oder in der heimischen Garage.
3. Lassen Sie den Außen- oder Innenbordmotor sowie maritimes Equipment von der 
Wasserschutzpolizei codieren. Mit einer solchen eindeutigen Identifizierungs- 
und Eigentumskennzeichnung schaffen Sie u.a. die Möglichkeit, dass Täter bereits
vor dem Bemerken des Diebstahls gestellt werden können. Außerdem werden 
beispielsweise als codiert gekennzeichnete Bootsmotoren deutlich uninteressanter
für einen kriminellen Zugriff.
4. Achten Sie auf widerstandsfähige Tür-, Fenster- und Lukenbeschläge, 
Sicherheitszylinder an Kajütentüren und Lenkradsperren.
5. Verschließen Sie Kajüte und Backskisten.
6. Entfernen Sie leicht demontierbare und wertintensive Ausrüstungsgegenstände 
und lassen Sie keine Wertgegenstände an Bord.
7. Fotografieren Sie Ihr Boot. Registrieren Sie signifikante Merkmale, die ein 
Wiedererkennen erleichtern. Führen sie einen Bootspass außerhalb Ihres Bootes 
mit allen Angaben zum Boot und zur Motortechnik.
8. Sollten Sie ein gebrauchtes Boot erwerben, achten Sie auf die Rumpfnummer 
(CIN - Craft Identification Number). Wird Ihnen ein Boot ohne oder mit 
"überarbeiteter" CIN angeboten, erkundigen Sie sich genau nach der Herkunft und 
den Besitzverhältnissen des Bootes. Es könnte gestohlen sein.
9. In diesem Zusammenhang rät die Polizei weiter, jeden Diebstahl sowie 
Versuchshandlungen, auch ohne materiellen Schaden, zur Anzeige zu bringen.
Zusätzliche kostenlose, individuelle und neutrale Beratungen gibt´s bei Bedarf 
durch die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizeiinspektionen und die
Wasserschutzpolizeiinspektionen des Landes. Über die genannten Informationen 
hinaus können sich interessierte Bootsführerinnen und Bootsführer hier auch über
den Stand und die Möglichkeiten weiterer bzw. zu konkreten 
Sicherungstechnologien, beispielswiese der GPS-Ortung, informieren.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Dr. Anna Lewerenz
Telefon: 03866/64-8702
E-Mail: presse(at)lka-mv.de
https://www.polizei.mvnet.de/
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
PHK Robert Stahlberg
Telefon: 038208/887-3112
E-Mail: presse(at)lwspa-mv.de
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Datum: 06.02.2020 - 09:00 Uhr
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