(GP) Uhingen - Beim Abbiegen Vorfahrt missachtet / Ein Leichtverletzter und mehr als 10.000 Euro Sachschaden sind das Ergebnis eines Unfalles am Mittwoch in Uhingen.
(ots) - Gegen 22.15 Uhr fuhr ein 33-Jähriger mit seinem Ford auf der B10 in
Richtung Ulm. An der Ausfahrt Faurndau fuhr er ab, um an der Querspange links in
Richtung Uhingen abzubiegen. Hierbei übersah er einen 54-jährigen VW-Fahrer,
welcher aus Richtung Uhingen kam und auf den Beschleunigungsstreifen der B10
auffahren wollte. Die Autos stießen zusammen. Der VW-Fahrer wurde leicht
verletzt. Die Polizei (Tel. 07161/93810) hat die Ermittlungen aufgenommen. Der
Sachschaden an den Autos beträgt etwa 11.000 Euro. Beide mussten abgeschleppt
werden. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von
der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit
im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der
bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige
Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu
beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er
warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den
Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive
Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger,
erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Diese und
viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle
oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de
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Franziska Humm / Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 06.02.2020 - 12:59 Uhr
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