Verhaftung eines Polen nach Einreise trotz Wiedereinreisesperre
(ots) - Die Bundespolizei kontrollierte am 5. Februar 2020 um 03:35 Uhr
an der BAB 4 bei Uhyst einen 25-jährigen Polen, der mit einem Kleinbus in
Richtung Polen unterwegs war. Da der Mann aber seit Mai 2019 per Haftbefehl
gesucht wird und er sich entegegen einer Wiedereinreisesperre im Bundesgebiet
aufhält, endete hier die Fahrt. Das Amtsgericht Görlitz hatte ihn bereits 2018
wegen eines Vergehens gegen das Freizügigkeitsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe
von 600,00 Euro verurteilt, aber inzwischen die Ersatzhaft angeordnet. Die
Bundespolizei wird ihn noch heute für die nächsten 49 Tage in eine
Justizvollzugsanstalt einliefern und ermittelt wegen des wiederholten Verstoßes
gegen die Einreisesperre.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Alfred Klaner
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
(at)bpol_pir
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74161/4513384
OTS: Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ebersbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.02.2020 - 13:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2299167
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI EBB
Stadt:
Bautzen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verhaftung eines Polen nach Einreise trotz Wiedereinreisesperre"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Ebersbach (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).