Festnahme und Urkundenfälschung im Seehafen Rostock
(ots) - Ein im April 2019 vom Amtsgericht Würzburg rechtskräftig
verurteilter weißrussischer Staatsangehörige konnte am gestrigen
Donnerstagmorgen, den 06.02.2020 bei einer Fahndungsmaßnahme im Seehafen Rostock
durch die Bundespolizei festgenommen werden.
Laut Haftbefehl wurde er zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,00 Euro
wegen Unterschlagung verurteilt. Da der Mann der Zahlung der Geldstrafe bisher
nicht nachgekommen war, wurde durch die Staatsanwaltschaft Würzburg die
Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 39 Tagen angeordnet.
Bei Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1950,- Euro hätte die
Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden können. Da der Weißrusse jedoch nicht
über ausreichend Geldmittel verfügte, erfolgte eine Einweisung in die
Justizvollzugsanstalt.
Noch am selbigen Nachmittag wurde ein polnischer Staatsangehöriger als
Kraftfahrzeugführer im Seehafen Rostock festgestellt. Bei seiner Kontrolle wurde
er u. a. aufgefordert seinen Führerschein vorzuzeigen. Dieser Aufforderung kam
er nach, indem er den Beamten einen britischen Führerschein übergab. Schnell
erkannten die Beamten, dass etwas nicht stimmte und es sich offensichtlich um
einen gefälschten Führerschein handelte. Auf Befragung gab er gegenüber den
Bundespolizisten an, seinen polnischen Führerschein verloren zu haben und
aufgrund seiner zwischenzeitlichen Wohnsitznahme in Großbritannien diesen in
eine britische Fahrerlaubnis umgeschrieben zu haben.
Eine Nachfrage bei den polnischen Kollegen ergab, dass für den 39-Jährigen
aktuell kein polnischer Führerschein ausgestellt wurde.
Nun erwartet ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung
und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Führerschein wurde sichergestellt und
die weitere Sachbearbeitung an die Kollegen der Landespolizei übergeben.
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Datum: 07.02.2020 - 10:00 Uhr
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